Kein Vorkaufsrecht für MeckAach
Linke kritisieren: Senat und Bezirk lassen Mieter hängen
Die Wohngemeinschaft des Mietshauses Mecklenburgische Straße 89/Aachener Straße 1 (MeckAach) hat monatelang für ihr Zuhause gekämpft. Sie forderte von Bezirk und Senat, das gesetzliche Vorkaufsrecht auszuüben und sie somit vor Luxussanierung zu schützen. Umsonst. Am 22. November ist die Frist dafür abgelaufen. Der Senat lehnt eine Finanzierung des Immobilienerwerbs ab, Wohnhaus und Grundstück bleiben Eigentum des privaten Käufers.
Die 60 Mieter der MeckAach müssen nun fürchten, dass ihre Häuser luxussaniert werden und sie dann ihre Mieten nicht mehr bezahlen können. Erst am 11. November machten sie bei einer Kundgebung auf ihre Situation aufmerksam (wir berichteten). Das Bezirksamt bedauert jetzt in einer Pressemitteilung, dass es trotz intensiver Bemühungen keinen Gebrauch von seinem Vorkaufsrecht machen könne. Dabei wäre die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk rechtlich durchaus möglich gewesen, da das Wohnhaus erhebliche Mängel und Missstände aufweisen würde. Da der Bezirk das Objekt nicht selbst erwerben kann, wurden sogenannte „Dritte“ angefragt, zu deren Gunsten das Vorkaufsrecht hätte ausgeübt werden können. Diese haben aber einen Einstieg in den Kaufvertrag abgelehnt, da der Senat die aus ihrer Sicht erforderlichen Zuschüsse zum Kaufpreis nicht zur Verfügung stellen konnte.
Bereits im September sei der Bezirk auf den Käufer des Grundstücks zugegangen, um über mögliche Inhalte einer Vereinbarung zur Sicherung der sozialen Erhaltungsziele zu verhandeln, heißt es in der Pressemitteilung. Jedoch hätte der Käufer zu keinem Zeitpunkt während der dreimonatigen Ausübungsfrist Interesse gezeigt, mit dem Bezirk überhaupt nur in Kontakt zu treten. Das bedeutet für die 32 betroffenen Mietparteien mit insgesamt über 60 Bewohnern, dass sie demnächst einen neuen Vermieter haben werden.
Nach Paragraph 250 des Baugesetzbuches würden jedoch davon unabhängig die Regelungen des sozialen Erhaltungsrechtes ihre Gültigkeit behalten. Die Mieter seien somit trotzdem vor Luxussanierungen und der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt, versucht Stadtrat Christoph Brzezinski (CDU) zu beruhigen. „Der Bezirk kann nicht selbst das Vorkaufsrecht ausüben, sondern ist abhängig von der Bereitschaft der landeseigenen Wohnungsgesellschaften und der entsprechenden finanziellen Ausstattung dieser durch den Senat. Der Bezirk wird sich weiterhin mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und Instrumenten für den Schutz der Mieter vor Verdrängung einsetzen“, erklärt der Stadtrat.
Die Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf kritisiert den Ausgang des Verfahrens und wirft dem Senat und auch dem Bezirk vor, sie hätten die Mieter hängen lassen. CDU-Baustadtrat Brzezinski hätte sich gegenüber dem eigenen Senat viel stärker für die Finanzierung des Vorkaufs durch ein Landesunternehmen einsetzen müssen, sagt Rüdiger Deißler, Sprecher für Bauen und Wohnen in der Linksfraktion. Im Gegensatz zu Brzezinski sieht er sehr wohl, dass den 60 Mietern Luxusmodernisierung und Eigenbedarfskündigung drohen. „Sie sind die Leidtragenden einer Politik, die Investoren beim Aufkauf der Stadt gewähren lässt und die letzten verblieben Instrumente für den Schutz der Mieter weiter aushöhlt.“
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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