Durchsetzung des Vorkaufsrechts gefordert
Mieter kämpfen um ihren Wohnraum
Die Mieter des Eckhauses Mecklenburgische Straße 89 und Aachener Straße 1 haben Angst, ihre Wohnungen zu verlieren. Ihr Haus wurde an einen großen Investor verkauft und obwohl es im Milieuschutzgebiet Brabanter Platz liegt, fürchten sie, dass sie nach einer Modernisierung die Miete nicht mehr bezahlen können. Jetzt kämpfen sie um die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes. Die Zeit drängt, denn am 22. November läuft die Frist ab.
„Luxussanierung nicht mit uns!“, „Bezahlbaren Wohnraum erhalten!“, „Stoppt Investoren!“, „Jetzt handeln. Vorkaufsrecht ausüben!“ steht auf den Transparenten an den Balkonen des Hauses. Etwa 30 Mieter sorgten mit Trillerpfeifen, Töpfen und Trommeln lautstark für Aufmerksamkeit. „Wir kämpfen um unser langjähriges Zuhause und fordern: Der Senat muss sein Vorkaufsrecht ziehen“, forderten die Mieter der Hausgemeinschaft MeckAach auf einer Kundgebung am vergangenen Sonnabend.
Die Angst der 60 Mieter ist berechtigt
Die Angst der rund 60 Mieter ist berechtigt. Im August erhielten sie ein Schreiben vom Bezirksamt, in dem sie über den Verkauf ihres Hauses informiert wurden. „Wir wollen verhindern, dass unser Haus von einem gewinnorientierten, spekulativen Investor aufgekauft wird und fordern die Durchsetzung des Vorkaufsrechtes“, sagt Emil Schubart. Der 25-Jährige wohnt seit fünf Jahren hier und fühlt sich sehr wohl in der hier lebenden bunt gemischten Gemeinschaft. Einige Mieter leben schon seit Jahrzehnten hier, manche ein Leben lang. Der Bezirk unterstütze zwar die Hausgemeinschaft und die landeseigene Gesobau hätte Interesse am Kauf der Immobilie bekundet, sagt Schubart. Für die Sanierung der Immobilie und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum auch nach einer Modernisierung brauche die Wohnungsbaugesellschaft jedoch Zuschüsse und Fördermittel vom Senat. „Doch Finanzsenator Stefan Evers hat jetzt einen Strich durch die Rechnung gemacht. Er will keine Mittel zur Verfügung stellen.“ Sein Argument, die Zuschüsse wären zu hoch und eine Wirtschaftlichkeit sei nicht gegeben, hält Schubart für paradox: „Einerseits muss ein erhöhter Sanierungsbedarf vorliegen, um ein Vorkaufsrecht ziehen zu können, andererseits dürfen die Sanierungskosten nicht zu hoch sein.“
Frist endet am 22. November
Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2021 ist das Vorkaufsrecht unter anderem auf solche Gebäude anwendbar, die erhebliche bauliche Missstände und Mängel aufweisen. Der hohe Sanierungsbedarf ist beim Eckhaus Mecklenburgische/Aachener Straße nicht zu übersehen, das Vorkaufsrecht also anwendbar. Erst im September hat der Bezirk Neukölln sein Vorkaufsrecht für ein Mietshaus in der Weichselstraße ausgeübt. Hier hat eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft statt eines privaten Investors das Haus übernommen. Seit dieser Entscheidung in Neukölln hoffen auch die Bewohner des Wilmersdorfer Eckhauses darauf, dass auch in ihrem Fall das Vorkaufsrecht ausgeübt wird. Anderenfalls würde eine Luxussanierung das Ende und die Vertreibung der Hausgemeinschaft bedeuten. „Bei der aktuellen Mietpreisentwicklung in Berlin wäre ein vergleichbares Wohnen für viele von uns nicht mehr möglich. Eine Durchsetzung des Vorkaufsrechtes würde dem Erhalt von bezahlbarem Wohnraum in unserem Bezirk dienen und ein Zeichen für den Wert sozialer Erhaltungsgebiete setzen“, erklärt Nadine Bartelt von der Hausgemeinschaft.
„Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrecht endet am 22. November“, mahnen die Mieter. Daher rufen wir den Senat erneut dazu auf, dieses für uns so wichtige Vorkaufsrecht auszuüben und die finanziellen Mittel dafür bereitzustellen.“
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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