Keine Revision für feigen Mord

Kreuze am Tatort für Maria P. und ihr ungeborenes Kind. | Foto: Ralf Drescher
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Adlershof. Als am 22. Januar 2015 eine junge Frau in der Köllnischen Heide grausam ermordet wurde, sorgte das berlinweit für Entsetzen. Nun wurde die Revision der beiden Mörder vom Bundesgerichtshof verworfen.

Even T. Und Daniel M. waren bereits im Februar zu jeweils 14 Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen hatten sie Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 8. November festgestellt, dass keine Verfahrensfehler vorlagen und auch die Höhe der nach Jugendstrafrecht ausgesprochenen Strafen nicht beanstandet. Damit ist das Urteil gegen die jungen Männer rechtskräftig.

Sie hatten am Abend des 22. Januar 2015 die hochschwangere 19-jährige Maria P. In die Köllnische Heide gelockt, sie dort mit einem Messer verletzt, mit Benzin übergossen und angezündet. Die junge Frau hatte laut Gutachten noch kurze Zeit gelebt. Der Bundesgerichtshof hat noch einmal bestätigt, dass auf das Verbrechen die Mordmerkmale Heimtücke, Grausamkeit und Mordlust zutreffen.

Der Hintergrund für die entsetzliche Tat: Maria P. erwartete ein Kind von Even T. und der wollte sich seiner Unterhaltspflichten durch den Mord entledigen. RD

Autor:

Ralf Drescher aus Lichtenberg

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