3G-Regelung im Amt für Soziales
Adlershof. Seit dem 1. Dezember gilt für den Zutritt in das Amt für Soziales, Hans-Schmidt-Straße 18 in Adlershof, die 3G-Regelung. Hereingelassen wird nur, wer nachweislich vollständig geimpft oder genesen oder aktuell negativ getestet ist. Im Gebäude gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht. „Die Anliegen von Personen, die die 3G-Regelung nicht erfüllen, werden vom Amt für Soziales dennoch beraten“, heißt es jedoch in einer Mitteilung. Eröffnet ist seit 1. Dezember auch der Wartebereich im Haus. Damit müssen Bürger nicht mehr dauerhaft draußen warten. Aufgrund des andauernden Pandemiegeschehens darf sich dort derzeit allerdings nur eine stark begrenzte Anzahl an Besuchern aufhalten. PH
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.