Anwohnern ist die Tram zu laut
Lärmbeschwerden an der Neubaustrecke brachten die BVG zum Handeln

Am 30. Oktober wurde der Tram-Lückenschluss zwischen der Haltestelle Karl-Ziegler-Straße in Adlershof und dem S-Bahnhof Schöneweide eröffnet. Seitdem gab es immer wieder Lärmbeschwerden. | Foto:  Philipp Hartmann
  • Am 30. Oktober wurde der Tram-Lückenschluss zwischen der Haltestelle Karl-Ziegler-Straße in Adlershof und dem S-Bahnhof Schöneweide eröffnet. Seitdem gab es immer wieder Lärmbeschwerden.
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Für viele Menschen in Adlershof brachte der Tram-Lückenschluss zwischen Karl-Ziegler-Straße und S-Bahnhof Schöneweide eine große Erleichterung. Seit Eröffnung Ende Oktober ist die 2,7 Kilometer lange Strecke, genutzt von den Linien 61, M17 und zum Teil 63, freigegeben. Mehr als 200 Fahrten sind im Betriebsprogramm der BVG für den Abschnitt täglich vorgesehen. Der Lärm jedoch ist für manche seitdem unerträglich.

Entlang der Strecke befinden sich etliche Wohnhäuser, etwa an der Wilhelm-Hoff-Straße, Newtonstraße, Konrad-Zuse-Straße, Hermann-Dorner-Allee, am Groß-Berliner Damm und Sterndamm. Insbesondere das Quietschen der Räder in den Kurven geht ins Ohr. Auf Nachfrage der Berliner Woche berichtete die BVG, dass seit Eröffnung zehn Beschwerden eingegangen sind. Einige stammen demnach durch Nach- und Rückfragen von denselben Personen. Die Zahl derer, die genervt sind, dürfte jedoch deutlich höher sein. In einem Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung sprach die FDP-Fraktion kürzlich von „massiven Anwohnerbeschwerden wegen des fehlenden Lärmschutzes an der Strecke“ im Bereich der Wohnbebauung Hermann-Dorner-Allee und Groß-Berliner Damm. „Bemängelt wird allgemein ein zu hoher Lärmpegel ausschließlich im Abschnitt zwischen Karl-Ziegler-Straße und Haltestelle Landschaftspark Johannisthal“, teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz im Januar dem Abgeordneten Stefan Evers (CDU) mit. Lärmbeschwerden können Bürger dem Beschwerdemanagement der BVG per E-Mail an info@bvg.de anzeigen und sich damit auch direkt an die zuständige Fachabteilung wenden. „Selbstverständlich nehmen wir jede Kundenanfrage sehr ernst und beantworten sie auch in einer angemessenen Frist“, betont BVG-Pressereferent Nils Kremmin.

Verpufft seien die Beschwerden keinesfalls. Laut Kremmin hat die BVG die Strecke inzwischen mit 14 Schienenkopfkonditionierungsanlagen nachgerüstet. Es handle sich um eine moderne Schmieranlage und ein ganz neues System. Ein Sensor erfasst die ankommende Straßenbahn und löst einen Impuls aus. Daraufhin wird eine geringe Menge eines sogenannten Konditionierungsmittels an der gewünschten Stelle abgegeben. Fährt die Straßenbahn über die Stelle, verteilen die Räder das Mittel auf den Schienen, sodass sich ein kontinuierlicher Fettfilm bildet. Dieser soll das Kurvenquietschen, das entsteht, wenn Metall auf Metall reibt, verhindern. Warum diese Anlagen nicht bereits beim Bau eingesetzt wurden, erklärt Nils Kremmin so: „Wir haben uns beim Bau der neuen Strecke an alle Auflagen zum Lärmschutz gehalten.“ So seien Unterschottermatten und ein lärmminderndes Rasengleis verbaut worden. Dazu seien weitere Maßnahmen zum passiven Lärmschutz und zur Minimierung der Lärmbelastung für Anwohner getroffen worden.

Passiver Lärmschutz bedeutet, dass bauliche Anpassungen an Gebäuden vorgenommen werden, an denen der gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz zulässige Lärmpegel trotz der aktiven Schallschutzmaßnahmen überschritten wird. Eigentümer haben diesbezüglich Anspruch auf Entschädigung. Der Verursacher, in diesem Fall die BVG beziehungsweise das Land Berlin, muss dann dafür zahlen, dass Eigentümer ihre Wohnungen zum Beispiel mit Schallschutzfenstern und Wohnraumlüftern nachrüsten können. Um herauszufinden, ob die zulässigen und genehmigten Lärmwerte eingehalten werden, hat die BVG Messungen durchgeführt. Diese werden laut Nils Kremmin derzeit analysiert. „Sollten weitere Berechtigungen für den passiven Lärmschutz bestehen, werden die zuständigen Hausverwaltungen bzw. Eigentümer über ihren Anspruch informiert. Die Auswertung und Prüfung der weiteren Anspruchsberechtigung sowie die Kontaktaufnahme mit den Betroffen können bis zu drei Monate in Anspruch nehmen“, erklärt er.

Autor:

Philipp Hartmann aus Köpenick

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