Gedenkstätte gewinnt Prozess
Alt-Hohenschönhausen. Das Arbeitsgericht Berlin hat am 13. November die Kündigung des früheren stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Helmuth Frauendorfer, bestätigt. Die Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen. Das Gericht war der Auffassung, dass die Kündigung von Frauendorfer rechtens und erforderlich war. Die Gedenkstätte zeigte sich „gerade mit Blick auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtert.“ Sie könne sich nun wieder mit ungeteilter Aufmerksamkeit ihrer Aufgabe widmen, die den Opfern des DDR-Staatssicherheitsdienstes verpflichtet ist, hieß es in einer Stellungnahme. Die klare Positionierung des Gerichtes sei zudem ein wichtiges und ermutigendes Signal an alle Menschen, sich gegen Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis zu Wort zu melden. bm
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
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