Bleibt Tempo 30 ein Wunsch? Senat lehnt Begrenzung im Malchower Weg erneut ab
Alt-Hohenschönhausen. Seit geraumer Zeit wünschen sich Anwohner im Malchower Weg ein unbegrenztes Tempo-30-Limit. Doch jetzt ist ein erneuter Vorstoß der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gescheitert.
Ohne Ampel oder Zebrastreifen wäre es in der Hauptverkehrszeit fast unmöglich, den Malchower Weg zu überqueren. Ununterbrochen fahren Pkw und Lastwagen durch die schmale Straße, die quasi als Verbindungsachse zwischen Neu- und Alt-Hohenschönhausen fungiert. Für die Anwohner nicht nur ein Lärmproblem. Sie sorgen sich auch, wenn ihr schulpflichtiger Nachwuchs über die Fahrbahn muss.
Seit Jahren kämpfen Kiezbewohner und mit ihnen engagierte Bezirksverordnete für eine Verkehrsberuhigung im Malchower Weg - möglichst in Form einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde. Und zwar auch am Tage, denn nachts gilt das Tempolimit dank Lärmschutzbestimmungen bereits. Bislang hat die zuständige Senatsverkehrsverwaltung aber jeden Versuch abgelehnt, die Kraftfahrer auch tagsüber zum langsameren Fahren zu zwingen. Anwohner-Demonstrationen und BVV-Beschlüssen zum Trotz.
Zuletzt hatte die Verkehrslenkung Berlin (VLB) im Oktober 2016 einem entsprechenden Anliegen der Lichtenberger Bezirksverordneten eine Absage erteilt. Weder die Straßenverhältnisse noch die Sicherheitslage würden Tempo 30 bezwingen, hieß es damals von der Behörde. Sie verwies zudem auf die Bedeutung des Malchower Wegs für den reibungslos fließenden Straßenverkehr.
Einen Unfall am 31. Oktober vergangenen Jahres, bei dem eine Frau schwer verletzt wurde, hatte die SPD-Fraktion zum Anlass genommen, einen erneuten Vorstoß zu wagen. Eine 38-Jährige war beim Überqueren des Fußgängerüberwegs von einem Kleintransporter erfasst und in den Gegenverkehr geschleudert worden. Dieser Unfall sei Grund genug, erneut auf das Problem Malchower Weg hinzuweisen, hieß es in der Begründung des SPD-Antrags, auf den sich die BVV mehrheitlich einigte.
Doch die Absage der Verkehrsverwaltung kam prompt. An der Sach- und Rechtslage, aufgrund derer Tempo 30 bereits 2015 und 2016 abgelehnt worden sei, habe sich nichts geändert, teilt die Senatsverwaltung in einer Stellungnahme mit. Der „bedauerliche“ Verkehrsunfall vom 31. Oktober 2016 gebe keine Veranlassung, die damals getroffene Entscheidung zu revidieren.
Gefahr wird bestritten
Schuld am Unfall trage nachweislich der Fahrzeugführer, der unachtsam gewesen sei und die Frau auf dem Fußgängerüberweg zu spät bemerkt habe. Ein baulicher Mangel an der Querungshilfe liege nicht vor, menschliches Versagen ließe sich nun mal nicht ausschließen. „Eine qualifizierte Gefahrenlage, welche aktuell eine unbefristete Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im gesamten Malchower Weg rechtfertigen würde, liegt aus den genannten Gründen nicht vor“, so das Urteil.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Kevin Hönicke, zeigt sich enttäuscht: „Trotz des gravierenden Unfalls und der dringenden Anliegen der Anwohner ist die Verkehrslenkung Berlin immer noch nicht bereit, im Malchower Weg Tempo 30 anzuordnen. Wer die Straße kennt, weiß auch, dass dort auch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern oft nicht eingehalten und dass der Fußgängerüberweg missachtet wird. Das Gefährdungspotenzial ist gerade für Kinder erhöht.“
Der Fraktionsvorsitzende kündigt an, den Malchower Weg und die Anliegen der Anwohner weiter im Blick zu behalten. Und er rät: „Melden Sie Verstöße dem Ordnungsamt und der Polizei, so dass die Problemlage auch in der Verkehrslenkung ankommt und zum Umdenken führt.“ bm
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
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