BVG geht gegen Maskenmuffel vor
Berlin. Die BVG hat die Maskenpflicht in ihre Nutzungsordnung aufgenommen und kann jetzt selbst bei Verstößen eine Vertragsstrafe verlangen. Die Sicherheitsteams haben bei Verstoß das Recht, 50 Euro zu kassieren. Bisher konnten nur Polizei und bezirkliche Ordnungsämter Verstöße gegen die Senatsverordnung ahnden. Kontrollieren können die Maskenpflicht in Bus, Straßenbahn und U-Bahn nur die rund 300 angestellten BVG-Sicherheitsmitarbeiter. Die Fahrkartenkontrolleure sind dazu nicht berechtigt,...