Gesetzliche Grundlagen der Streu- und Räumpflicht
Der Winter ist noch jung und Schnee kann jederzeit fallen. Bei Schnee und Eis liegt es an den Hauseigentümern und Vermietern, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Sie sind für die Schneeräumung und Streuung zuständig und verantwortlich.
Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet die Pflicht zur Schnee- und Eisräumung. Diese Pflicht kann auch den Mietern übertragen werden. Dazu bedarf es jedoch einer ausdrücklichen Vereinbarung, die im Mietvertrag festgehalten werden muss. Werden die Pflicht zur Räumung von Schnee und Eis sowie die zugehörige Pflicht zum Streuen lediglich in der Hausordnung geregelt, so stellt das eine unzureichende Übertragung der Verkehrssicherungspflicht dar.
Letztlich besteht keine Notwendigkeit für Eigentümer oder Vermieter, diesbezüglich selbst Hand anzulegen. Sie sind dazu berechtigt, die Arbeiten (an einen Hausmeister, an einen Gebäudedienst etc.) zu delegieren. Sofern ein entsprechendes Übereinkommen mit dem Mieter vorliegt und im Mietvertrag angeführt ist, können die damit verbundenen Kosten zu den Betriebskosten gerechnet werden.
Es ist Aufgabe der Vermieter, zu überwachen, ob die Verkehrssicherungspflicht eingehalten wird
Auch wenn die Pflicht zur Verkehrssicherung auf die Mieter übertragen wurde, sind Vermieter nicht vollständig aus der Pflicht entlassen. Sie müssen sich vergewissern, ob die Räumung und Streuung regelmäßig und sorgfältig vorgenommen wird (Überwachungspflicht). Kommen die Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach und sollten die beauftragten Mieter mangelhaft geräumt haben, dann kann das bei einem Schadensfall unangenehme Folgen nach sich ziehen.
Falls kommunal keine speziellen Richtlinien festgelegt wurden, haben sich Personen, die zur Räumung und Streuung verpflichtet oder dazu beauftragt sind, an folgende Grundregeln zu halten.
- Schneeräum- und Streupflicht herrscht von Montag bis Samstag im Zeitraum von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 oder 9 bis 20 Uhr. Bei Grundstücken, die Lokale, Kinos etc. beherbergen, besteht die Verkehrssicherungspflicht je nach Öffnungszeiten bis in den späten Abend.
- Die Schneeräumung und Streuung betrifft den Bürgersteig und Eingangsbereich sowie die Wege zu Garagen, Fahrradabstellräumen und Mülltonnen. Was die Bürgersteige anbelangt, so haben sie auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt und gesichert zu werden, um zu gewährleisten, dass zwei Menschen ohne Probleme aneinander vorbeigehen können. Handelt es sich um Gehwege auf Geschäftsstraßen und Hauptverkehrsstraßen, so hat der geräumte Bereich eineinhalb Meter Breite aufzuweisen. Die Zugänge zu Garagen etc. müssen auf einer Breite von zumindest 50 cm von Schnee befreit werden
- Mit Glatteis geht die Pflicht zu sofortiger Streuung einher. Da Salz vielerorts verboten ist, ist der Gebrauch von Sand oder Granulat zu empfehlen. Es kann auch mehrmals am Tag die Notwendigkeit zur Räumung und Streuung bestehen. Wenn andauernder und ergiebiger Schneefall die Räumung aussichts- und sinnlos erscheinen lässt, dann kann die räumpflichtige Person eine Enthebung von ihrer Pflicht geltend machen. Kommt es diesbezüglich zum Streit, so sind entsprechende Nachweise zu erbringen.
- Wurde dem Mieter die Verantwortung übertragen, so hat er sich bei Verhinderung um eine Vertretung zu bemühen. Sollten sich mehrere Mieter bei der Räumung periodisch abwechseln, so ist das im Mietvertrag festzuhalten. Darüber hinaus haben die Vermieter die Pflicht, das entsprechende Räumgerät und Streumaterial zu beschaffen und bereitzustellen.
- Wenn dennoch ein Unfall passiert, so kann die verunfallte Person Schmerzensgeld und Schadensersatz einfordern. Sollte mangelhafte Gefahrenbeseitigung für den Unfall verantwortlich gewesen sein, dann hat die klagende Person gute Chancen, dass ihrer Klage stattgegebenen wird. Wenn die verunfallte Person hingegen sorglos und leichtsinnig gehandelt hat, so kann ihr – trotz Nichtbeachtung der Verkehrssicherungspflicht seitens der Eigentümer und Vermieter – auch eine Mitschuld angelastet werden.
Autor:Heike Frumann aus Alt-Treptow |
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