Senat erlässt Gastro-Gebühren
Bars und Restaurants dürfen Tische und Stühle umsonst auf den Bürgersteig stellen
Wirte müssen im neuen Jahr keine Gebühren zahlen, wenn sie Tische und Stühle auf den Bürgersteig stellen. Die Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland wird auch rückwirkend für 2023 erlassen. Das hat der Senat jetzt beschlossen, um Bar- und Restaurantbesitzer in weiter schwierigen Zeiten zu unterstützen. Bereits in den Corona-Jahren durften die Wirte ihre Tische umsonst rausstellen. Sogar Parkbuchten wurden unter der damals von den Grünen geführten Verkehrsverwaltung zu...