Keine geschützte Grünanlage
Altglienicke.Der Landschaftspark Altglienicke ist nach Auskunft des Bezirks keine geschützte Grünanlage im Sinne des Grünanlagengesetzes. Die im Rahmen des Autobahnbaus hergestellte Parkanlage wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verwaltet. Bei einer Widmung als Grünanlage müsste der Bezirk auch die Pflege übernehmen, woran kein Interesse besteht. "Es gibt keinen Grund, dass der Bezirk Aufgaben, die in der Zuständigkeit des Senats liegen, ohne Rechtspflicht übernimmt", teilt Stadtrat Rainer Hölmer (SPD) auf eine BVV-Anfrage von Cornelia Flader (CDU) mit. Weil es sich quasi um eine private Fläche handelt, so der Stadtrat, hat das Ordnungsamt dort keine Möglichkeit, zu kontrollieren - zum Beispiel den Leinenzwang.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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