Wer hilft, ist versichert
Berlin. Wer das Land Berlin bei der Hilfe in der aktuellen Flüchtlingssituation ehrenamtlich unterstützt, ist im Rahmen dieser Hilfeleistung automatisch gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für den Schutz ist, dass die Hilfsleistung im Auftrag oder mit Zustimmung des Bezirksamtes oder des Landes Berlin ausgeübt wird. „Gibt jemand in einer Flüchtlingsunterkunft nur Kleidung ab, ist er nicht versichert“, erläutert Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin. A.L.