Parken verboten: freie Fläche ist rechtlich Gehweg
"Das habe ich dann bezahlt, ich möchte aber wissen, warum man auf dieser Fläche nicht parken darf", sagt Jan Claßen beim Ortstermin mit dem Reporter.
Die Fläche, um die es geht, scheint bei den Anwohnern aus dem Wohngebiet mit relativ hohem Parkdruck beliebt zu sein. Während unser Leser genug vom gezahlten Lehrgeld hat und seinen Pkw lieber woanders abstellt, steht dafür ein weißer Kastenwagen an der strittigen Stelle - noch ohne Knöllchen.
"Man darf dort aber wirklich nicht parken. Bei der Fläche handelt es sich entsprechend dem Liegenschaftskataster um einen öffentlichen Gehweg. Und dort dürfte nur geparkt werden, wenn durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Vz 315) das Gehwegparken angeordnet wäre. Unsere Mitarbeiter haben das Knöllchen also rechtmäßig vergeben", sagt Michael Grunst, der Leiter des bezirklichen Ordnungsamts.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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