Zukunft der Parzellen am Blumberger Damm ungewiss
Gibt der Bezirk die Kleingartenanlage Hiltrudstraße auf?
Während andere Kleingartenanlagen im Bezirk gesichert sind, ist ungewiss, ob die Pächter auf der Anlage Hiltrudstraße in Biesdorf dauerhaft hier bleiben können. Eine Klärung ist nicht in Sicht, wie gerade erst wieder deutlich wurde.
Die Kleingartenanlage zieht sich in einem schmalen Streifen entlang des Blumberger Damms von der Cecilienstraße zur Elisabethstraße. Sie besteht aus 35 Parzellen. Ihre Besonderheit besteht darin, dass sie sich in Privatbesitz befindet. Der Eigentümer hat erklärt, hier Wohnungen bauen zu wollen.
Das Bezirksamt hat dies zu verhindern versucht, in dem es schon vor sechs Jahren das Bebauungsplanverfahren 10-87 auf den Weg gebracht hat. Ziel war es, das als Bauland ausgewiesene Gelände in eine Grünfläche umzuwandeln. Der Prozess ist indes inzwischen ins Stocken geraten. Ob der Bezirk weiter an dem Ziel festhalten wird, sei offen, teilte das Bezirksamt dem Biesdorfer CDU-Wahlkreisabgeordneten Christian Gräff vor Kurzem auf seine Anfrage mit. Erst vor wenigen Wochen hatte die Bezirksverordnetenversammlung einen Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt, das Verfahren fortzuführen.
Auf Nachfrage der Berliner Woche erklärten die Fraktionsvorsitzenden Günther Krug (SPD), Nickel von Neumann (Grüne) und Bjoern Tielebein (Linke) in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass die Fraktionen aufgrund der „unklaren Lage“ den Antrag abgelehnt hätten. Um das weitere Vorgehen festzulegen, müssten „weitere rechtliche Bewertungen vorgenommen werden“.
Es könnten Ersatzansprüche des Eigentümers von mehr als sieben Millionen Euro auf den Bezirk zukommen. Und im Falle der Festsetzung als Kleingartenlage sei der Bezirk laut Baurecht des Weiteren verpflichtet, die Laubenpieper vor Verkehrslärm durch eine Lärmschutzwand zu schützen. Dies würde aufgrund der Lage der Anlage weitere Kosten in Millionenhöhe für Marzahn-Hellersdorf bedeuten.
Unabhängig davon, ob ein solcher finanzieller Einsatz zu leisten und vertretbar sei, „ist völlig unklar, ob der Bezirk überhaupt Erfolg hätte mit einer Sicherung der Kleingartenanlage“, erklärten die drei Fraktionschefs weiter. Dies sieht der CDU-Abgeordnete Christian Gräff ganz anders. Er weist darauf hin, dass bisher alle Verfahren gegen den privaten Eigentümer gewonnen worden seien und „damit ein Präzedenzfall geschaffen werden konnte, dass Kleingärten selbstverständlich auch auf privaten Flächen weiterbestehen können“.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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