Oberfeldstraße: Radfahrer sind verunsichert
Ursula Werner hat bisher geglaubt, den angeblichen Radweg entlang der Oberfeldstraße rechtmäßig zu benutzen. Er sieht auch wie ein Radweg aus. Er zieht sich in einem breiten roten Streifen rechts der Oberfeldstraße entlang des Fußweges von der Höhe des S-Bahnhofes Biesdorf bis zur Cecilienstraße. Der Radweg wird viel befahren, ähnlich wie die Geschäftsstraße von Autos und Bussen. Wegen des Straßenverkehrs hält die Rentnerin den Radweg für unverzichtbar.
"Kürzlich hat mich aber eine Passantin angehalten und gesagt, dass das Radfahren auf diesem Weg verboten sei", erzählt Werner. Es sollen sogar schon Radfahrer durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes angehalten und mit einem Strafzettel bedacht worden seien. "Droht mir das auch?" fragt die Radfahrerin. Fahren auf dem Fußweg kostet seit April vergangenen Jahres immerhin 10 bis 20 Euro und ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
Die Frage ist jedoch nicht eindeutig zu beantworten. Der Weg wurde Anfang der 90er-Jahre als Radweg neu gebaut. 1997 änderten sich aber die Vorschriften und bei einer 1998 stattfindenden Überprüfung stellte die Berliner Verkehrsbehörde fest, dass der Radweg zehn Zentimeter zu schmal ist. Die Hinweisschilder, dass es sich um einen Radweg handelt, wurden wieder abgenommen. Ein Radweg muss nach deutschem Recht mit einem blauen Schild gekennzeichnet sein, auf dem ein weißes Fahrrad zu sehen ist.
Von Strafanzeigen der Polizei gegen Radfahrer auf diesem Weg ist nichts bekannt. Das Ordnungsamt verhängte in der Vergangenheit gelegentlich Bußgelder wegen einer Ordnungswidrigkeit. "Zuletzt gab es deswegen eine Beschwerde im Jahr 2011", sagt Christian Gräff (CDU), Stadtrat für Stadtentwicklung.
Er habe danach an die Mitarbeiter des Ordnungsamtes appelliert, die Radfahrer auf dem Weg an der Oberfeldstraße nicht ins Visier zu nehmen. "Ich kann sie aber nicht auffordern, Rechtsverstöße zu übersehen", erklärt Gräff. Das heißt: Wann immer ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes will, kann er also an dem falschen Radweg abkassieren.
Ob der falsche Radweg um zehn Zentimeter zum Fußweg verbreitert werden kann, um wieder ein Radweg sein zu können, ist unklar. Er könnte durch einen weißen Streifen entlang des Fußweges neu markiert werden. Der Stadtrat hat versichert, zu prüfen, ob die Straßenverkehrsordnung ein solches Vorgehen ermöglicht.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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