Die Vorsorgevollmacht allein reicht nicht
Das Betreuungsrecht bietet die Möglichkeit, innerhalb der Familie einen Angehörigen zu bestimmen, der im Notfall meine finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten regeln soll.Oft sind das die Kinder, sofern man zu denen absolutes Vertrauen hat. Dieses Vorsorgedokument ist schnell ausgefüllt. Damit ist der Sohn oder die Tochter dann bevollmächtigt, zum Beispiel Rechnungen für einen Pflegedienst oder ein Altenheim zu bezahlen. Doch Vorsicht: Zahlreiche Banken erkennen die...