Angepasste Mahd auf Grünfläche
Biesdorf. Weil auf den Schmetterlingswiesen die streng geschützte Haubenlerche gesichtet wurde, wird die Mahd angepasst. Die Wiesenmahd erfolgt nach Angaben des Straßen- und Grünflächenamts einmal jährlich und darf in diesem Bereich erst ab dem 1. September durchgeführt werden. Die Randstreifen entlang der unbefestigten und befestigten Flächen und Spielflächen werden dagegen dreimal jährlich gemäht. Die zweite Mahd der Randstreifen darf ebenfalls erst ab dem 1. September erfolgen, die dritte ist vom 1. bis 15. Oktober geplant. „Haubenlerchen können als äußerst standorttreue Bodenbrüter kategorisiert werden und wurden bereits seit mehreren Jahren auf den Schmetterlingswiesen nachgewiesen“, informierte das Amt. Dem Bezirk komme folglich eine besondere Verantwortung beim Schutz des vom Aussterben bedrohten Brutvogels zu. PH
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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