Flüchtlingsheim an der B1/B5 in Biesdorf vom Tisch
Biesdorf. Einer der beiden geplanten Standorte für ein weiteres Flüchtlingsheim ist vom Tisch. Der Senat wird kein Flüchtlingsheim südlich der Kreuzung der B1/B5, Ecke Köpenicker Straße bauen.
Ende Februar hatte der Berliner Senat Grundstücke an der Zossener Straße 138 und an der Straße Alt-Biesdorf 34 als Containerdörfer für jeweils bis zu 500 Flüchtlinge vorgesehen. Nach eingehender Prüfung stuft die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Grundstück in Biesdorf inzwischen als ungeeignet für ein Flüchtlingsheim ein. Insbesondere die Lage an der viel befahrenen B1/B5 und der angrenzenden U-Bahn-Linie war ein Ausschließungsgrund. Die Flüchtlinge hätten wie auf einer Insel gelebt.
Das Grundstück nimmt den größten Teil des Dreiecks zwischen der Bundesstraße, der U-Bahn-Linie und der Köpenicker Straße ein. Auf der Fläche befindet sich außerdem das Grundstück Alt-Biesdorf 33, das der Berliner Innenverwaltung gehört und noch vom Landeskriminalamt genutzt wird. Das Grundstück Alt-Biesdorf 34 steht über das Berliner Immobilienmanagement (BIM) zum Verkauf. Hierzu gehört weiterhin ein denkmalgeschützter Bau, der ehemals zum Straßen- und Grünflächenamt gehörte.
„Für dieses Gebäude müssen wir noch eine sinnvolle Weiterverwendung nach dem Verkauf finden“, sagt Christian Gräff (CDU), Stadtrat für Stadtentwicklung. Ansonsten sei nach der Entscheidung der Senatsverwaltung der Weg frei, auf der Brache Gewerbe anzusiedeln.
Ein Teil des Grundstücks ist bereits im vergangenen Jahr verkauft worden. Hier plant eine Investorin ein Sanitätshaus zu errichten. Zwei Arztpraxen sind darin inbegriffen. Die Ansiedlung von Einzelhandel schließt Gräff auf dem Grundstück aus. hari
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