Senat sichert sich Vorkaufsrecht für Grundstücke im Blankenburger Süden
Blankenburg. Um eine zielgerichtete und planvolle Stadtentwicklung im Gebiet südlich des Blankenburger Pflasterweges zu sichern, hat der Senat eine Vorverkaufsrechtsverordung für dieses Gebiet beschlossen.
Damit sichert sich Berlin die Möglichkeit, Flächen zu erwerben, wenn ein Verkauf durch derzeitige Eigentümer den zukünftigen Entwicklungszielen für dieses Gebiet entgegensteht. Im derzeitigen Untersuchungsgebiet Blankenburger Süden solle ein neues Quartier zum Wohnen und Arbeiten entstehen, sagt Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke). Geplant ist, bis zu 6000 Wohnungen zu bauen. „Indem das Land Berlin von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch macht, stellen wir sicher, dass das neue Quartier tatsächlich im Sinne der Berliner entwickelt werden kann“, so die Senatorin weiter. „Die neue Verordnung ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung einer sozialen Wohnungspolitik.“
Für das Gebiet Blankenburger Süden werden derzeit die vor einem Jahr vom Senat beschlossenen vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt. Diese umfassen ein Gebiet von etwa 70 Hektar und beschäftigen sich mit Themen wie Verkehr, städtebauliche Struktur und Einbindung in die bestehende Blankenburger Gartenstadtstruktur sowie Ökologie. Bis Ende des Jahres werden dann die Entwicklungsziele für den Blankenburger Süden festgelegt. Im nächsten Jahr soll ein Umsetzungskonzept erarbeitet und bis Ende 2018 der Endbericht der vorbereitenden Untersuchungen fertiggestellt werden. Danach wird entschieden, wie es mit der Gebietsentwicklung weitergeht.
Bis es überhaupt ganz konkrete Bauplanungen gibt, wird also noch einige Zeit vergehen. Damit bis dahin nicht von Grundstückseigentümern vollendete Tatsachen geschaffen werden, die vielleicht den Entwicklungszielen für das Gebiet entgegenstehen, hat sich das Land Berlin nun das Vorkaufsrecht für die Grundstücke gesichert. So können Grundstücke bereits vor dem Wirksamwerden der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erworben werden, was die künftige Entwicklung des Gebiets erleichtert. Innerhalb des Geltungsbereichs der Vorverkaufsrechtsverordnung gilt nun: Im Falle eines Grundstücksverkaufs tritt das Land Berlin an Stelle des Käufers in den Kaufvertrag ein.
Liegt der Kaufpreis deutlich über dem Verkehrswert, ist das Land Berlin berechtigt, nur den gutachterlich ermittelten Wert zu bezahlen. Damit wird Grundstücksspekulation verhindert. Der Verkäufer kann an dieser Stelle allerdings von seinem Recht Gebrauch machen, vom Vertrag zurückzutreten. BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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