Das Aus für die saisonale Biotonne
Auch Berlin muss jetzt Bundesgesetz zur Kreislaufwirtschaft umsetzen
Etliche Eigenheimbesitzer sind sauer. Sie nutzen bisher die von der BSR angebotene saisonale Biotonne. Doch nun sollen sie ganzjährig eine Biotonne nutzen.
Seit Jahren hat zum Beispiel die Blankenburgerin Jutta Hoffmann saisonal eine Biotonne auf ihrem Grundstück zu stehen. In der sammelte sie von April bis Dezember Gartenabfälle, die sie nicht kompostieren möchte. Von Januar bis März brauchte sie, weil keine Gartenabfälle anfallen, diese Tonne nicht. Das klappte bisher gut. Aber nun bekam sie von der BSR die Aufforderung, dass sie künftig ganzjährig die Biotonne zu nutzen habe. Dem verweigert sich die Blankenburgerin. Daraufhin teilte man ihr mit, dass ihr die Biotonne nur noch bis zum 27. Dezember dieses Jahres zur Verfügung steht. Dann wird sie das letzte Mal geleert und abgeholt.
Auf Anfrage teilt die Pressesprecherin der BSR, Sabine Thümler, mit, dass das Land Berlin gemäß Bundeskreislaufwirtschaftsgesetz die Pflicht hat, die „verpflichtende Biotonne“ einzuführen. Denn bereits seit 2015 schreibt das Gesetz vor, dass Bioabfälle ebenso wie andere Rohstoffe getrennt gesammelt werden müssen. Das heißt: Neben einer Restmülltonne ist nun auch eine Biotonne Pflicht.
Das Gesetz wurde aber bislang in Berlin nicht umgesetzt. Die BSR stellte zwar jedem Hausbesitzer, der das wollte, eine Biotonne zur Verfügung, eine Verpflichtung existierte aber bisher nicht. Nun muss Berlin nachziehen. Deshalb beschloss der Aufsichtsrat der BSR im April, dass ab dem kommenden Jahr die ganzjährig zu nutzende Biotonne Pflicht wird. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wer ein Gartengrundstück hat und erklärt, dass er all seinen Bioabfall kompostiert, kann von der Biotonnen-Pflicht befreit werden.
Die saisonale Biotonne wird es ab dem kommenden Jahr nicht mehr geben. So ist zumindest der aktuelle Stand der Dinge. Noch finden zu diesem Thema Gespräche zwischen den Verantwortlichen statt, weil es offenbar erhebliche Kritik von Grundstücksbesitzern gibt. Bleibt es aber bei der bisherigen Entscheidung, gibt es zur saisonalen Biotonne zwei Alternativen, informiert Sabine Thümler. Wer hin und wieder zu viele Gartenabfälle hat, die er nicht kompostieren möchte, kann sich Laubsäcke von einem der BSR-Höfe besorgen. In denen können die Gartenabfälle dann ebenfalls gesetzeskonform entsorgt werden. Zum anderen kann man sich bei der BSR auch eine Laub- und Gartentonne (660 Liter) bestellen. Diese steht von März bis Mai und von September bis November zur Verfügung.
Weitere Informationen dazu gibt es im Internet auf https://bwurl.de/147w.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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