Das Vergleichsportal lässt auf sich warten
Hohe Dispozinsen trotz Nullzinsen - Bundesregierung verzögert Vergleichsportal
Mal eben ein neuer Fernseher oder die Waschmaschine reparieren lassen – ächzt die Haushaltskasse unter Ausgaben, ist der Griff zum Dispokredit meist nicht sehr weit. Viele Bankkunden erhalten diesen Verfügungsrahmen „als Bonus“ fürs Girokonto. Aus Sicht der Banken lohnt sich das Geschäft mit dem Dispo. Seit Jahren weisen Verbraucherorganisationen regelmäßig auf die deutliche Lücke zwischen der EZB-Nullzinspolitik und den Dispozinsen hin. Und was tut die Bundesregierung? Beim eigentlich vorgesehenen Vergleichsportal ist der öffentliche Start noch nicht passiert.
Wenn hohe Dispozinsen drücken
Der Dispokredit ist ein von der Bank eingeräumter Verfügungsrahmen für das Girokonto. Wird das Geld mal knapp, lassen sich Rechnungen trotzdem bezahlen. Problem: Bei der Festlegung des Dispo-Zinses gehen Banken scheinbar willkürlich vor. Anders ist es fast nicht zu erklären, dass die Spanne von 0 Prozent bis 13 Prozent reicht. Zweistellige Kreditzinsen – ja selbst acht oder neun Prozent – angesichts der Leitzinsen ein indiskutables Zinsniveau.
Verbraucher können diese Zinsfalle umgehen. Oft deutlich günstiger sind sogenannte Rahmenkredite. Hier erhalten Verbraucher eine Kreditlinie, die flexibel ausgenutzt werden kann. Sehr kurzfristiger Kapitalbedarf ließe sich auch über einen Mini-Kredit decken. In diesem Kreditrechner zeigt sich, dass solche Kredite wegen der kurzen Laufzeit von 30-60 Tagen deutlich geringere Zinskosten mit sich bringen. So fallen für einen Kredit über 300 Euro nach 30 Tagen nur 1,98 Euro an Zinsen an.
Am besten ist es natürlich, gar kein Darlehen zu brauchen. Haushalte, denen der Aufbau eines finanziellen Polsters gelingt, haben hier die besten Karten. Wer trotzdem auf einen Dispokredit nicht verzichten will, braucht natürlich eines: Den Überblick zu allen Kosten. Wie Analysen – etwa von Stiftung Warentest – nahelegen, scheint es nicht jede Bank mit deren Angabe genau zu nehmen. Dabei sind die Banken schon seit Jahren verpflichtet, diese Daten offenzulegen.
Was sagt die Verordnung zum Vergleichsportal?
Basis für das Vergleichsportal – welches die Bundesregierung eigentlich schon Ende 2018 hätte auf den Weg bringen müssen – ist die EU-Richtlinie 2014/92/EU. Auch als Zahlungskontenrichtlinie bekannt, hat sie zur Verabschiedung des Zahlungskontengesetzes geführt. Letzteres befasst sich unter anderem mit erleichterten Möglichkeiten zum Kontowechsel und den Entgeltinformationen, die Banken zur Verfügung stellen müssen. Das Zahlungskontengesetz sieht in §§ 16 ff. ZKG aber auch eine Errichtung öffentlicher Vergleichsportale vor. Letztere müssen für den Verbraucher kostenfrei sein und sind zu zertifizieren.
Und genau diese Portale – mit denen der Überblick zu den Dispo-Zinsen sehr einfach wäre – fehlen aktuell immer noch. Dabei hätte das Vergleichsportal schon Ende 2018 an den Start gehen sollen. Kommerzielle Vergleichsangebote gibt es schon lange. Das Problem: Um offiziell als Vergleichswebsite nach Zahlungskontengesetz zu gelten, muss der Algorithmus, welcher die Ergebnisse errechnet, zertifiziert werden. Genau hier liegt die Ursache für Verzögerungen: Es gibt bisher keinen Zertifizierer, welche die Berechnungsgrundlagen prüft. Damit haben Verbraucher nur eine Chance – kommerzielle Vergleichsportale nutzen. Allerdings schwingt hier der Verdacht mit, dass aus Provisionsgründen einige Angebote besonders prominent präsentiert werden.
Fazit: Das Vergleichsportal lässt auf sich warten
Mal eben das Bankkonto mit Angeboten der Konkurrenz vergleichen – über kommerzielle Portale kein Problem. Nicht immer ganz klar ist am Ende, ob wirklich nur die besten Konten zum Beispiel beim Dispokredit angezeigt werden. Letzterer ist nach wie vor ein Ärgernis. Verbraucherorganisationen stören sich an den hohen Zinsen. Teils sind diese nach wie vor zweistellig – trotz Mini-Zinsen der EZB. Eigentlich wollte die Bundesregierung über das ZKG für Abhilfe sorgen. Kostenlose und öffentlich zugängliche Portale schienen die Lösung. Schade, dass der Ansatz bisher scheitert. Da es an einem Zertifizierer für den Algorithmus mangelt, sind entsprechende Portale bisher nicht an den Start gegangen. Und es ist fraglich, ob dieses Versäumnis so schnell nachgeholt wird. Bis dahin müssen sich Verbraucher selbst informieren.
Autor:Kevin Rand aus Blankenfelde-Mahlow |
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