Vollendete Tatsachen? Bürgerinitiative kritisiert übereiltes Vorgehen des Senats in Sachen Elisabethaue
Blankenfelde. Der Senat drückt beim Thema Entwicklung der Elisabethaue aufs Tempo. Kürzlich wurde in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Projektgrundlagenvertrag unterzeichnet. Die Bürgerinitiative Elisabeth-Aue zeigt sich indes verwundert darüber.
Zur Unterzeichnung des Projektgrundlagenvertrags hatte Baustaatssekretär Engelbert Lütke Daldrup die Chefs der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Howoge und Gesobau sowie der neu gegründeten Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH eingeladen. Damit wollen die Vertragspartner ihre Absicht untermauern, die Felder der Elisabethaue „zu einem neuen Stadtteil mit attraktiven und bezahlbaren Wohnungen, sozialen und kulturellen Angeboten sowie der notwendigen Nahversorgung zu entwickeln“.
Im Grundlagenvertrag sind die Aufgaben, Befugnisse und Beiträge der Projektpartner während der Planungsphase sowie die Finanzierung der erforderlichen Arbeiten festgeschrieben. Als neuer Partner beim Projekt ist die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue hinzugekommen. Sie wurde als Tochterunternehmen der Howoge und Gesobau gegründet. Geschäftsführer ist Thomas Felgenhauer.
Im vergangenen Jahr hatten die beiden Wohnungsbaugesellschaften und der Senat bereits eine Absichtserklärung für die Elisabethaue unterzeichnet. Auf den etwa 70 Hektar Fläche sollen bis zu 5000 Wohnungen entstehen. Danach wurde die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (Isek) auf den Weg gebracht. Eine erste Bürgerbeteiligungswerkstatt fand im März statt. Demnächst sollen in Ausstellung die Ergebnisse des bisherigen Isek-Prozesses vorgestellt werden. Bürger haben dabei die Möglichkeit, Hinweise zum Konzept zu formulieren. Voraussichtlich noch im September werden die möglichen Isek-Maßnahmen mit den Bürgern nochmals diskutiert. Die Ergebnisse des Isek sollen Ende des Jahres vorliegen. Das gesamte Isek-Gebiet soll dann in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau“ aufgenommen werden.
Parallel dazu lässt der Senat Untersuchungen vornehmen, zum Beispiel zum Biotop- und Artenschutz, zum Stadtklima und Verkehr. Engelbert Lütke Daldrup erhofft sich von all diesen Prozessen eine stabile Basis für ein neues Stadtquartier, dessen Leitlinie die „Gartenstadt des 21. Jahrhunderts“ ist.
Oskar Tschörner, der Sprecher der Bürgerinitiative Elisabeth-Aue, erklärt zur Vertragsunterzeichnung indes: „Wir finden es sehr verwunderlich, dass der Staatssekretär einen Vertrag über die Bebauung der Felder abschließt, bevor rechtlich geklärt ist, ob jemals auf der Elisabethaue überhaupt gebaut werden kann.“ Eine Entscheidung darüber sei derzeit noch in weiter Ferne. „Durch solche Verträge soll in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt werden, dass alles schon gelaufen und die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen nur noch reine Formsache sei“, so Tschörner.
Fakt sei aber, dass die Fläche derzeit nach Paragraph 35 des Baugesetzbuches Außenbereich, also Nichtbaugebiet sei, so der BI-Sprecher weiter. „Bauen in einem so ausgewiesenen Gebiet ist nur möglich, wenn öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.“ Solche öffentlichen Belange, die dem Bauen nach Auffassung der Bürgerinitiative entgegenstehen, sind Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege, die natürliche Eigenart der Landschaft, der Erholungswert sowie das Orts- und Landschaftsbild.
Damit die Flächen der Elisabethaue Bauland werden könnten, müsse erst ein Bebauungsplanverfahren stattfinden, in dem diese öffentlichen Belange bewertet werden. Erst wenn diese Belange als nicht so bedeutend eingestuft werden, würde das Abgeordnetenhaus den Bebauungsplan abschließend auch beschließen. „Wir sind zuversichtlich, dass bei einer Berücksichtigung der öffentlichen Belange die abschließende Abwägung zugunsten von Natur und Landschaft, das heißt der Erhaltung der Felder, ausgehen wird“, meint Tschörner. BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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