Gesetz zum Ehrenamt
Berlin.Der Bundestag hat ein Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes beschlossen. Es beinhaltet unter anderem die Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale und eine Beschränkung der Haftung von Ehrenamtlichen. Sie haften bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nun lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vereine können zudem leichter Geld ansparen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es soll rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Helmut Herold / hh