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Klären Sie Ihre Angelegenheiten

Die meisten Menschen stellen erst nach einem Unfall oder infolge schwerer Krankheit eines nahen Angehörigen fest, dass Volljährige in Deutschland ausschließlich selbst über sich entscheiden können. Für Ehepartner oder nahe Verwandte besteht hingegen keine automatische Entscheidungs- oder Vertretungsbefugnis. Im Ernstfall bestimmt deshalb oft ein gerichtlicher Betreuer.

Darum empfiehlt es sich dringend, den Umgang mit persönlichen Angelegenheiten (z.B. Post, Vermögen, Verträge, Geschäft) sowie eigene Vorstellungen und Wünsche über die medizinische Behandlung (wie künstliche Beatmung oder Ernährung) vorher festzuhalten, solange man dazu noch selbst in der Lage ist. Genau das geschieht in der sogenannten Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Diese sollten - am besten von einem spezialisierten Anwalt - individuell und rechtskonform angefertigt und anschließend sicher hinterlegt werden.

Anwälte warnen vor Ankreuz-Formularen aus dem Internet, da diese häufig veraltet oder nicht konkret genug sind. Empfehlenswert sind daher Service-Dienstleister wie die JURA DIREKT Berlin, welche ihre Kunden von der anwaltlichen Erstellung bis zur sicheren Aufbewahrung und regelmäßigen Aktualisierung beraten und unterstützen.

JURADIREKT Berlin, Eichborndamm 107-111, 13403 Berlin, 657 988 333, juradirekt-berlin.de.
PR-Redaktion / P.R.
Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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