Sozialverbände beraten Heimopfer
Betroffene können noch bis 30. Juni eine finanzielle Entschädigung beantragen
Die von Bund, Ländern und Kirchen gegründete Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat die Frist für die sogenannte Anerkennungsleistung für Betroffene bis Ende Juni verlängert. Wer in den Behindertenheimen und psychiatrischen Einrichtungen der BRD und DDR Unrecht erlitten hat, kann aus dem Stiftungsfonds Entschädigung erhalten. Es geht um Betroffene, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder vom 7. Oktober 1949 bis...