Verkehrsunfall - und was nun ?
Genau diese Frage stellen sich Tausende Berliner jedes Mal aufs Neue. Hierbei herrscht bei den Betroffenen oftmals eine Fehleinschätzung dahingehend vor, dass der Unfallschaden einfach und unkompliziert mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgerechnet werden kann. Oftmals bietet die gegnerische Versicherung sogar selbstlos an, einen Sachverständigen vorbeizuschicken, der den Unfallschaden begutachtet und den Schaden beziffern soll. Was auf den ersten Blick als "nettes Angebot" daherkommt, stellt sich bei genauerer Betrachtung oftmals als großer Fehler heraus. Die Marschroute der Versicherung ist klar: nämlich den Schaden für die Versicherung so gering wie möglich zu halten. Bares Geld kann unter Umständen verloren gehen. Dabei hat der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, der den Schaden ermittelt. Die Kosten für die Begutachtung des Fahrzeugs muss grundsätzlich die gegnerische Versicherung übernehmen. Ebenfalls macht die gegnerische Versicherung den Betroffenen auch nicht darauf aufmerksam, dass er einen Anspruch auf Einschaltung eines Rechtsanwalts hat, dessen Kosten auch von der Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen. Diesen Anspruch hat man aus gutem Grunde: Oftmals kürzen Versicherungen rechtlich und tatsächlich nicht nachvollziehbar Schadensersatzpositionen. Als rechtlicher Laie wird das oftmals - ob der vermeintlichen "Übermacht" der involvierten Versicherung - grundlos hingenommen. Hier kann ein Rechtsanwalt dafür sorgen, dass Ihre Ansprüche auch durchgesetzt werden. Zu diesen Ansprüchen gehören - je nach Konstellation - z.B. Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall, Vorhaltekosten, Mietwagenkosten, Wertminderung sowie diverse sonstige Ansprüche, die dem Rechtslaien nicht bekannt sind.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
Kommentare