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Hartnäckiges Falschparken kostet Fahrerlaubnis

Rechtsanwalt Daniel Dobberke

Falschparken wird von vielen Verkehrsteilnehmern gern mal auf die leichte Schulter genommen, weil aus ihrer Sicht die Fahrerlaubnis nicht gefährdet wird. Tatsächlich können Verstöße gegen die Vorschriften des ruhenden Verkehrs grundsätzlich keinen Entzug der Fahrerlaubnis begründen. Anders jedoch in einem Fall, den das Verwaltungsgericht Saarlouis zu entscheiden hatte (Urteil vom 16. Dezember 2011, 10 K 487/11). Wegen diverser Verkehrsverstöße forderte die Fahrerlaubnisbehörde den Autofahrer auf, ein sogenanntes medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Die Behörde zweifelte an der Eignung des Fahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen, da dieser in einem Zeitraum von vier Jahren über 100 Parkverstöße begangen hatte. Der Betroffene weigerte sich. Dies nahm die Behörde zum Anlass, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Und dies zu Recht, wie letztendlich das Verwaltungsgericht entschied. Unter anderem begründete das Gericht seine Entscheidung mit der Anzahl der Verstöße sowie mit den konkreten Umständen der Begehung. Ebenfalls wurden Verstöße im fließenden Verkehr berücksichtigt.

Rechtsanwalt Daniel Dobberke, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Dr. Dr. Hausmann & Dobberke Rechtsanwälte, Rudower Straße 27-29, 12351 Berlin, 311 69 23 60, im Internet: www.hdk-law.de.
PR-Redaktion / P.R.
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PR-Redaktion aus Mitte

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