Die Causa Kesselhaus
Bezirk bereitet Anordnung für Wiederaufbau des Baudenkmals vor
Ein Vierteljahr nach dem Abriss des unter Denkmalschutz stehenden Kesselhauses auf dem Gelände der ehemaligen Schering AG sind die Folgen noch immer nicht in Stein gemeißelt. Nur, dass der Bezirk seine Ankündigungen auch umsetzt, steht fest.
Die heutige Eigentümer-Gesellschaft Berlinbiotechpark hatte im Dezember vergangenen Jahres wider besseres Wissen das Baudenkmal einfach platt gemacht – trotz vorheriger Belehrung über Denkmalschutzrecht, während der Tat verhängter Baustopps durch das Landesamt für Gesundheit, technische Sicherheit und Arbeitsschutz und später des Bezirksamtes sowie eines Polizeiaufgebots. Remzy Karaalp, Leiter der Stelle für Rechtsangelegenheiten, Abteilung Stadtentwicklung, war bei der anberaumten Pressekonferenz angesichts einer derartigen Dreistigkeit nicht mehr aus dem Kopfschütteln herausgekommen und der Leiter des Umweltamtes, Wilhelm-Friedrich Graf zu Lynar, konnte sich in der Historie des Bezirk nur an einen einzigen vergleichbaren Fall erinnern: Irgendwo in der Schustehrusstraße habe einst jemand mit dem Bagger auch vollendete Tatsachen schaffen und ein Gebäude zur Seite schieben wollen. Weil das mitten in der Stadt geschah, habe dem noch Einhalt geboten werden können.
Wer auf der Stadtautobahn Richtung Wedding fährt, sieht auf der rechten Seite, zwischen dem Spreekanal und dem Grundstück an der Max-Dohrn-Straße, noch den riesigen Schuttberg, der von dem illegalen Abriss zeugt. Die Senatsverwaltung hatte den Abtransport der Bauabfälle untersagt, weil sich – passend zum Nacht-und-Nebel-Abriss – niemand um Bestimmungen gekümmert hat und das Areal mit Asbest und Chemikalien kontaminiert ist. „Die Umwelt-Kripo untersucht das, aber in diesen Vorgang sind wir nicht einbezogen“, sagte Oliver Schruoffeneger, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, jetzt. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren laufe, wie damals angekündigt. „Dazu bereiten wir die Wiederaufbauanordnung vor“, so der Baustadtrat. Erst kürzlich seien Vertreter der Berlinbiotechpark bei ihm vorstellig geworden. „Aber das nützt bei den laufenden Verfahren auch nichts.“
Blaues Auge oder empfindliche Strafe? Bis zur Antwort auf diese Frage wird noch einiges an Spreewasser an dem Schuttberg vorbeifließen. Aus dem Ordnungswidrigkeitsverfahren kann der Berlinbiotechpark eine Strafe in Höhe von bis zu einer halben Million Euro blühen. Für den Wiederaufbau braucht es noch eine Kostenschätzung und die Beurteilung, ob deren Höhe der Gesellschaft wirtschaftlich zumutbar ist. „Da wird es sicher erst noch eine Gutachter-Auseinandersetzung geben“, vermutet Schruoffeneger. Ob dieser Unwägbarkeiten sei auch die Nachnutzung des Kesselhauses noch nicht klar.
Der von Schruoffeneger im Dezember in Betracht gezogenen Möglichkeit, den verantwortlichen Geschäftsführer hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Zuverlässigkeit und damit seine Fähigkeit, ein Unternehmen zu führen, prüfen zu lassen, hat das Unternehmen vorgebaut: Beim Besuch im Bezirksamt war ein neuer Geschäftsführer am Start.
Autor:Matthias Vogel aus Charlottenburg |
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