Mieterinnen und Mieter können aufatmen
Mietererhöhungen für Sozialwohnungen für zwei Jahre ausgesetzt
Infolge der Ausbreitung des Corona-Virus und den damit verbundenen Maßnahmen zu dessen Eindämmung haben viele Berliner*innen in den vergangenen Wochen ihre Existenzgrundlage verloren. Durch Kurzarbeit, Arbeitsplatzverlust oder Einnahmeeinbrüche bei Selbstständigen entstehen finanzielle Engpässe und damit zunehmend Schwierigkeiten, die Miete zu begleichen. Für viele Bürger*innen verschärft sich damit die Sorge um ihre Wohnung.
Um Mieterinnen und Mieter in dieser schweren Zeit nicht zusätzlich zu belasten, hat die Berliner SPD beim Mieterschutz stark nachgebessert. Für die nächsten Monate gilt ein grundsätzliches Verbot für Wohnungskündigungen, Räumungen und Strom- und Gassperren. Zusätzlich haben wir kürzlich beschlossen, dass Mieterhöhungen im Bestand des Sozialen Wohnungsbaus für zunächst zwei Jahre ausgesetzt werden. Diese Regelung betrifft berlinweit 42.500 Wohnungen. Damit werden die Regelungen des Mietendeckels ergänzt, welche Mietsteigerungen im privaten Bestand für die kommenden fünf Jahre kappen. Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (Mietendeckel) sowie die umfangreichen Neubauprogramme und die Maßnahmen zum Auf- und Rückkauf von Wohnungen gelten selbstverständlich weiter. Zusätzlich ist bis 2021 eine Erhöhung der Förderung von jährlich 5.000 neuerrichteten Sozialwohnungen geplant.
Auch Gewerbetreibende sollen zukünftig vor Mieterhöhungen geschützt werden. Ein entsprechendes Gesetz wird derzeit von der Senatsverwaltung erarbeitet.
„Die SPD setzt sich dafür ein, dass Mieterinnen und Mieter nicht die Leidtragenden dieser Krise werden!“, so Christian Hochgrebe, Wahlkreisabgeordneter für den Charlottenburger Norden im Berliner Abgeordnetenhaus.
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