Zu niedriger Verkaufspreis für Areal an der Truman Plaza
Dahlem. Schwere Vorwürfe erhebt die SPD-Fraktion in der BVV. Durch die kos-tenfreie Nutzung eines Areals an der Truman Pla-za entstehe dem Bezirk finanzieller Schaden in nicht bezifferbarer Höhe. Seit 2011 nutze ein Unternehmen die bezirkseigene Fläche unentgeltlich.
Es handelt sich dabei um einen ehemaligen Grünstreifen, der als Parkplatz für die Truman Plaza, das vom Investor Stofanel errichteten Geschäftszentrum an der Clayallee, zur Verfügung steht. „Das Bezirksamt hatte die unentgeltliche Nutzung anfangs in der Hoffnung gestattet, dass das Unternehmen das Grundstück zeitnah erwerben werde“, heißt es in der Erklärung der SPD-Fraktion.
Erst 2013 kam jedoch ein Kaufvertrag zustande. Dieser sei niemals rechtswirksam geworden, da das Land Berlin hätte zustimmen müssen. Was aber nicht geschah, denn den Verhandlungen sei mit dem Datum 7. Juli 2009 ein falscher Bewertungsstichtag und damit ein zu niedriger Kaufpreis von 940 000 Euro zugrunde gelegt worden. Der aktuelle Verkehrswert liege bei 2,3 Millionen Euro. Investor Stofanel lehne diese Zahlung ab. Laut Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen sei der Verkauf jetzt endgültig gescheitert. Die Verwaltung habe das Bezirksamt aufgefordert, rückwirkend eine Überbaurente geltend zu machen. Die zuständige Stadträtin Christa Markl-Vieto (Bündnis 90/Grüne) habe die unentgeltliche Nutzung aber mit Erlaubnis vom 4. März 2015 gestattet, sagt der Verordnete Volker Semler.
Markl-Vieto erklärt: „Den Kaufpreis von 940 000 Euro hat nicht der Bezirk, sondern der damals für den Verkauf zuständige Liegenschaftsfonds festgelegt.“ Dessen Nachfolger, die Berliner Immobilienmanagement GmbH, ginge jetzt von dem weit höheren Verkaufswert aus. Die Gründe für dieses Vorgehen seien dem Bezirk nicht bekannt.
„Soweit der Kaufvertrag jetzt gescheitert ist, werden die Rechtsfolgen hinsichtlich aller anfallenden Fragen geprüft“, sagt die Stadträtin. So lange bleibe die Fläche bezirkseigen. Markl-Vieto räumt ein, dem Investor im März 2012, nach Vorliegen der Baugenehmigung, die Überfahrung des Grünstreifens als Zwischenlösung gestattet zu haben. uma
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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