Trauer ums Sternenkind: Waldkrankenhaus lädt zum Gottesdienst

23. März 2018
11:00 Uhr
Friedhof in den Kisseln, 13589 Berlin
Würdevoller Abschied: die Familiengrabstätte für Sternenkinder auf dem Friedhof "In den Kisseln". | Foto: privat
  • Würdevoller Abschied: die Familiengrabstätte für Sternenkinder auf dem Friedhof "In den Kisseln".
  • Foto: privat
  • hochgeladen von Ulrike Kiefert

Seit 20 Jahren werden Sternenkinder des Evangelischen Waldkrankenhauses auf dem Friedhof „In den Kisseln“ beigesetzt. Bei Gedenkgottesdiensten können Eltern Abschied nehmen.

Sternenkinder sind Mädchen und Jungen, die während der Schwangerschaft aus unterschiedlichen Gründen sterben, viel zu früh und mit einem Gewicht von unter 1000 Gramm. Für die meisten Eltern ist der Verlust ihres Kindes aufgrund einer Fehlgeburt hochtraumatisch. Denn die Trauer um ein Baby ist die schwierigste überhaupt. Wie nimmt man Abschied von seinem Kind, das nie leben durfte? Feste Rituale und Orte können bei der Trauerarbeit helfen.

Ökumenischer Gottesdienst als würdevoller Abschied

In Spandau werden Sternenkinder des Evangelischen Waldkrankenhauses und des Gemeinschaftskrankenhauses Havelhöhe seit 20 Jahren auf dem Friedhof „In den Kisseln“ in einer feierlichen Zeremonie beigesetzt. Diese Familiengrabstelle stellt der Bezirk den Krankenhäusern kostenfrei zur Verfügung. Auch Bestattungsgebühren werden nicht erhoben. Bei einem ökumenischen Gottesdienst in der Friedhofskapelle können Eltern und Angehörige würdevoll Abschied nehmen, kleine Geschenke, Figuren, Briefe, Blumen und Kerzen als letzten Gruß auf der Grabstätte ablegen.

Der nächste Gedenkgottesdienst findet am Freitag, 23. März, um 11 Uhr in der Kapelle des Friedhofs „In den Kisseln“ an der Pionierstraße 82 statt. Anschließende Gespräche bei einem gemeinsamen Café-Besuch sollen trösten und helfen.

Auf Initiative des Evangelischen Waldkrankenhauses wurden im November 1998 erstmals totgeborene, nicht bestattungspflichtige Kinder bestattet. 2013 wurde dann das Personenstandsrecht für tot geborene Kinder unter 500 Gramm geändert, das heißt, auch diese Kinder werden nun offiziell erfasst, erhalten einen Namen und Geschlecht, Geburtstag sowie Geburtsort. Eltern können außerdem eine Geburtsurkunde beantragen.

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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