"Ein wichtiger Schritt"
Mehr Tierschutz durch Verbandsklagerecht
Der Berliner Senat hat jetzt einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Tierschutz-Verbandsklagerechts beschlossen. Der Tierschutzverein begrüßt die Entwicklung. Vorgelegt hatte das Papier die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung.
Künftig soll es anerkannten Tierschutzorganisationen möglich sein, bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz stellvertretend für die Tiere zu klagen. Hintergrund der Initiative ist der Rechtsgrundsatz, dass immer nur derjenige klagen darf, der selbst von einem Rechtsverstoß betroffen ist – was Tiere naturgemäß eben nicht können.
„Der Senatsbeschluss ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz in der Hauptstadt“, begrüßt die stellvertretende Vorsitzende des Tierschutzvereins für Berlin (TVB), Claudia Hämmerling, die Entscheidung. „Endlich haben Tierschutzverbände die Chance auf eine Handhabe vor Gericht. Jetzt muss das Gesetz noch verabschiedet werden.“
Das Verbandsklagerecht erlaubt Widersprüche und Anfechtungsklagen, wenn Maßnahmen der Behörden gegen den Tierschutz verstoßen. Der Entwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus vorgelegt, wird er dort beschlossen, wäre Berlin das achte Bundesland mit einem solchen Klagerecht.
Der TVB betreibt am Hausvaterweg in Falkenberg das größte Tierheim Europas. Auf einer Fläche von mehr als 16 Hektar kümmert sich der 1841 gegründete Verein aktuell um rund 1400 Schützlinge.
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
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