Damit Tiere nicht unnötig leiden
Freilaufende Katzen bitte kastrieren lassen

Mit diesem Plakatmotiv wirbt der Tierschutzverein bei den Besitzern von Katzen und Katern, die im Freien herumlaufen dürfen, derzeit für deren Kastration.  | Foto:  Bild TVB
  • Mit diesem Plakatmotiv wirbt der Tierschutzverein bei den Besitzern von Katzen und Katern, die im Freien herumlaufen dürfen, derzeit für deren Kastration.
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Es ist ein Thema, mit dem sich viele Katzenliebhaber nicht gern beschäftigen. Aber es ist nötig, damit sie die vierbeinigen Lieblinge nicht unkontrolliert vermehren: das Sterilisieren beziehungsweise Kastrieren von Katzen und Katern.

Unter dem Motto „Gegen Katzenjammer und -leid hilft nur Kastration“ ruft der Tierschutzverein für Berlin auch in diesem Jahr zum Kastrieren von Freigängerkatzen und -katern auf. Die seit Sommer in Kraft getretene Berliner Katzenschutzverordnung schreibt dies sogar vor. So muss jede fortpflanzungsfähige Hauskatze, die älter als fünf Monate ist und unkontrolliert freien Auslauf genießt, kastriert werden. Darüber hinaus sind die Tiere mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und zu registrieren. Darauf macht der TVB nun auch mit einer Plakatkampagne aufmerksam.

„Schätzungen zufolge leben in Berlin rund 10 000 freilebende Streunerkatzen“, erklärt Eva Rönspieß. „Sie haben Hunger, Katzenschnupfen, eitrige Wunden und nie ein sicheres und warmes Dach über dem Kopf. Dieses Elend kann nur eingedämmt werden durch Kastration und auch Aufklärung“, so die TVB-Vorstandsvorsitzende. „Jetzt geht die Paarungszeit los. Die Trächtigkeit beträgt etwa 65 Tage. Es ist also sehr wichtig, dass spätestens in den nächsten Tagen und Wochen kastriert.“

Der Tierschutzverein betreibt Hunderte ehrenamtlich betreute Futterstellen für Berliner Straßenkatzen. Ein Team fängt freilebende Katzen zur Kastration ein. Wenn sie zähmbar sind, werden sie anschließend über das Tierheim vermittelt. Ansonsten erhalten sie eine Ohrmarkierung und werden an der Fangstelle wieder freigelassen. Allein in der dem Tierheim angeschlossenen Tierarztpraxis werden jährlich um die 1000 Tiere kastriert, Tendenz steigend.

Freigängerkatzen müssen laut Katzenschutzverordnung nicht nur kastriert sein, sondern auch einen auf den Besitzer registrierten Transponder mit Mikrochip unter der Haut tragen. Den Chip kann man in jeder Tierarztpraxis setzen lassen, die Registrierung muss man kostenlos online bei einem gängigen Haustierregister wie Findefix oder Tasso selbst vornehmen. „Und sollte eine Katze mal entlaufen, hat sie mit registriertem Chip eine viel größere Chance, schnell wieder nach Hause zu kommen“, erklärt Eva Rönspieß. „Jede Tierarztpraxis und jede Polizeistation hat Chiplesegeräte.“

Der Tierschutzverein hilft bedürftigen Katzenhaltern mit einer Bezuschussung für eine Kastration. Die Bedürftigkeit lässt sich via Rentennachweis, BAföG-Bescheid, Wohngeldbescheid oder ALG1-/ ALG2-Bescheid nachweisen.

Weitere Informationen und die Katzenschutzverordnung findet man auf www.tierschutz-berlin.de/katzenschutz.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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