Freigänger müssen kastriert werden
Neue Katzenschutzverordnung tritt für Berlin am 8. Juni in Kraft
Der Tierschutzverein für Berlin (TVB) macht mit einer berlinweiten Plakatkampagne auf die neue Katzenschutzverordnung aufmerksam. Ab 8. Juni müssen alle Freigängerkatzen kastriert werden, wenn sie älter als fünf Monate sind.
Zusätzlich müssen die Katzen mit einem Chip gekennzeichnet und über ein entsprechendes Portal wie zum Beispiel Findefix registriert werden. „Nach vielen Jahren des Kampfes haben wir endlich auch in Berlin eine Verordnung, um den Tierschutz weiter voranzubringen“, sagt TVB-Vorsitzende Eva Rönspieß. Denn die unkontrollierte Fortpflanzung privater Freigängerkatzen mit freilebenden Katzen, sogenannten Streunern, bringe großes Leid für die Straßenkatzen. Die Tiere leben auf Straßen, Friedhöfen oder Gewerbeflächen, hungern, haben stark infizierte Wunden und leiden an schweren Krankheiten wie Katzenschnupfen oder Diabetes.
Allein 2021 hat der Tierschutzverein fast 1000 freilebende Katzen kastriert. Das Elend kann man nur verringern, wenn Katzenhalter ihre Tiere kastrieren. Die Freigänger paaren sich mit freilebenden Katzen. „Ein Katzenpaar bekommt in der Regel zwei Mal pro Jahr Nachwuchs. Statistisch überleben von dem Wurf etwa drei Welpen. Würden diese sich ungehindert vermehren, ergäbe dies nach zehn Jahren über 80 Millionen Katzen!“, rechnen die Tierschützer vor.
Der TVB will mit der Kampagne über das neue Gesetz informieren. Die Katzenschutzverordnung war schon im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag 2016-2021 verankert worden. Vergleichbare Verordnungen mit Kastrationspflicht gibt es bereits in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie zahlreichen Gemeinden. Der Verein hilft auch bedürftigen Katzenhaltern. Rentner, Studenten oder Sozialhilfeempfänger können einen Gutschein über 75 Euro für die Kastration ihrer Katze beim Tierarzt bekommen.
Weitere Informationen gibt es unter www.tierschutz-berlin.de/katzenschutz.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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