Ausnahmezustand im Tierheim
Newcastle-Krankheit bei Tauben nachgewiesen
Im Tierheim im Hausvaterweg 39 herrscht Ausnahmezustand. Bei sieben Tauben wurde die Newcastle-Krankheit nachgewiesen. Sie ist für Vögel hochansteckend und verläuft oft tödlich.
Der Tierschutzverein für Berlin (TVB), Betreiber des Tierheims, hat umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen, um den Vogelbestand zu schützen. „Oberstes Ziel ist es, weitere Ansteckungen zu verhindern und so alle unsere 373 Vögel zu retten“, erklärt Eva Rönspieß, Vorstandvorsitzende des TVB. Alle notwendigen Seuchenschutzmaßnahmen seien sofort eingeleitet worden.
„Wir baden quasi in Desinfektionsmitteln“, sagt Rönspieß. Zudem wird jeder Schritt über das Tierheimgelände protokolliert, die Mitarbeiter desinfizieren mehrmals täglich Schuhe und Hände. Allein am ersten Tag wurden 200 Liter Desinfektionsmittel verbraucht. Hinzu kommen Handschuhe, Schutzkleidung, Desinfektionsmatten und -wannen. „Das sind zusätzliche Kosten, die uns katastrophal belasten", so Rönspieß.
Die Teams in der Tierarztpraxis und in den Vogelhäusern seien mental und körperlich am Limit, berichtet Rönspieß weiter. „Die Tierpfleger haben eine enge Beziehung zu ihren Schützlingen, egal ob Graupapagei, Wellensittich oder Taube.“ Viele Tiere seien schon lange im Heim und wie Familienmitglieder.
Die Newcastle-Krankheit ist eine für Vögel hoch ansteckende und für Geflügel oftmals tödlich verlaufende Viruserkrankung. Für Hühner und Puten gilt in Deutschland eine Impfpflicht. Diese Tierseuche wird nach EU-Recht als Tierseuche der Kategorie A eingestuft, was unmittelbare Gegenmaßnahmen erforderlich macht. In Deutschland wurden im Jahr 2024 bislang 15 Feststellungen der Newcastle-Krankheit vornehmlich bei Wildtauben, aber auch in Taubenhaltungen, gemeldet. In Berlin ist das der erste Ausbruch in einem Vogelbestand.
Die Newcastle-Krankheit kann in seltenen Fällen und bei engem Tierkontakt beim Menschen eine Konjunktivitis (Bindehautentzündung) und eine Schwellung der Ohrlymphknoten hervorrufen, ist aber ansonsten ungefährlich. Auch von Produkten, wie Eier oder Geflügelfleisch geht für Verbraucher keine Gefahr aus.
Krankes Geflügel melden
Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden. Ungewöhnlich auftretendes krankes oder totes Geflügel ist dort ebenfalls zu melden. Eine Liste der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter findet sich auf https://service.berlin.de/veterinaer-lebensmittelaufsichtsaemter/.
Auch wenn die Newcastle-Krankheit für Menschen meist ungefährlich ist: Um weitere Übertragungen auszuschließen, entfallen bis auf Weiteres die Beratungstage im Tierheim. Tiere werden weiterhin vermittelt, aber nur nach vorheriger Terminabsprache.
Alle weiteren Infos gibt es unter https://tierschutz-berlin.de/.
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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