Verunsicherung ist groß
Streit um die Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe

Bewohner der Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932: Margit Freitag, Anna Lerche, Jürgen Freitag, Achim Ewald und Sandra Lerche. Zu DDR-Zeiten gab es hier sogar einen Konsum – ein Beleg dafür, dass es sich bei Falkenhöhe eher um eine Wohn- und Erholungsanlage statt um eine Kleingartenanlage handelt. | Foto: Bernd Wähner
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  • Bewohner der Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932: Margit Freitag, Anna Lerche, Jürgen Freitag, Achim Ewald und Sandra Lerche. Zu DDR-Zeiten gab es hier sogar einen Konsum – ein Beleg dafür, dass es sich bei Falkenhöhe eher um eine Wohn- und Erholungsanlage statt um eine Kleingartenanlage handelt.
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Wie ein Damoklesschwert schwebt der Verlust ihres Wohnraums über jenen Familien in der Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932, die den neuen Pachtvertrag mit dem Bezirksamt nicht abschließen wollen.

Dabei sollte ein Runder Tisch eine Klärung bringen. Weil dieser Runde Tisch von Bezirkspolitikern noch nicht ordnungsgemäß beendet wurde, beschloss die BVV auf Antrag der SPD-Fraktion, den Runden Tisch ein Abschlussdokument mit den Positionen der Beteiligten zu erarbeiten und gemeinsam mit den Teilnehmern zu erörtern. Des Weiteren sollen Mittel aus der Bauunterhaltungsplanung des Bezirks eingesetzt werden, um unverzügliche Maßnahmen zur Instandsetzung der öffentlichen Wege in der Anlage Falkenhöhe einzuleiten. Das betrifft den Hauptweg, Am Akazienweg, Lindenweg, Am Ahornweg und Grüne Trift.

Das Bezirksamt legte im Februar eine Vorlage zur Kenntnisnahme zum BVV-Beschluss vom Dezember 2021 den Verordneten vor. Der letzte Abschnitt dieser Vorlage macht deutlich, dass der Konflikt bis heute nicht gelöst ist: „Zusammengefasst wird festgehalten, dass das Bezirksamt auf Beschluss der BVV einen Runden Tisch zur Erarbeitung von Musterpachtverträgen eingesetzt hat, der mehrmals tagte. Er tagte letztmals am 13.09.2022. … Der Abschluss des Runden Tisches wurde mit der gemeinsamen Erarbeitung dreier Muster-Pachtverträge erreicht. Die breite Akzeptanz der Muster-Pachtverträge zeigt, dass Konflikte um den Neuabschluss von Pachtverträgen und die Höhe der Pacht für Erholungsnutzung in der Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932 gelöst werden konnten. Das Bezirksamt bietet Gespräche an, um diejenigen Pächter:innen, die bislang noch nicht unterschrieben haben, zur Vertragsannahme zu ermutigen.“

Von den 352 Parzellen in der Anlage seien noch 81 Parzellen ohne Vertrag, teilte Staatssekretärin Britta Behrend (CDU) von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, kürzlich auf Anfrage von Abgeordnetenhausmitglied Hendrikje Klein (Die Linke) mit. Und dise Familien bangen nun um die Weiternutzung ihrer Grundstücke und Häuser.

Dass es überhaupt zu Konflikten um die Einordnung der Grundstücke in der 1932 gegründeten Anlage Falkenhöhe kam, liegt nach Auffassung vom Vorstand am Einigungsvertrag, nach dem diese Anlage als Kleingartenanlage eingeordnet wurde, erklärt die Vorsitzende des Vereins Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932 e.V., Sandra Lerche. Weil sich in dieser Anlage sowohl Dauerbewohner in eigens gebauten Häusern als auch Erholungsgrundstücke und Kleingartenparzellen befinden, stellten bereits 1993 Abgeordnetenhaus und Senat fest, dass die Siedlung Falkenhöhe in keinster Weise dem Bundeskleingartengesetz entspricht. Trotzdem wurde die Fläche im 1994 beschlossenen Flächennutzungsplan für das Land Berlin als Kleingartenanlage definiert. Seit dem schwelen immer wieder Konflikte um die Anlage. Langjährige Bewohnern und Hauseigentümern gelang es nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz bis 2014 ihre Grundstücke zu erwerben. Doch das Bezirksamt wollte Falkenhöhe über all die Jahre als Kleingartenanlage festschreiben, so Sandra Lerche. Es wurde ein Bebauungsplanverfahren gestartet, auch wenn die damalige für Kleingärten zuständige Senatsverwaltung ihre Bedenken äußerte. Ein Nutzer der Anlage, dessen Parzelle als Kleingarten galt, klagte daraufhin namens anderer Nutzer. Das Gericht stellte 2018 abschießend fest, dass das Bundeskleingartengesetz nicht auf die Anlage Falkenhöhe anzuwenden ist.

Nach einigem Hin und her übernahm das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt die Verwaltung der Parzellen, die zuvor Jahrelang vom Bezirksverband der Kleingärtner und dann zwischenzeitlich vom Verein Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932 verwaltet wurden. In Folge der Übernahme der Verwaltung sollten neue Verträge mit dem Bezirksamt abgeschossen werden. Und aus dieser Situation entwickelte sich Ende 2021 ein neuer Konflikt. Ein großer Teil der Parzellennutzer wollte die neuen Pachtverträge nicht unterschreiben, sah erheblichen Bedarf an Nachjustierung. Deshalb beschloss die BVV im Dezember 2021 die Einberufung eines Runden Tisches.

Nach Gesprächen und der Verhandlung ihrer Verträge unterschrieben inzwischen zwei Drittel die neuen Pachtverträge. Aber ein Drittel ist dazu nicht bereit. „Diese Leute haben jetzt Angst, ihre Wohnung in der Anlage zu verlieren“, fasst Sandra Lerche zusammen. Deshalb hofft der Vorstand des Vereins Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932, dass es zeitnah ein Gespräch mit Verantwortlichen im Bezirksamt gibt. Zu diesen Fragen gehört auch die Sanierung von inzwischen stark beschädigten Wegen in der Anlage.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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