Besonderer Wohnbedarf in Spandau

Es gibt Sozialwohnungen, die nur an Wohnberechtigungsschein-Inhaber mit besonderem Wohnbedarf vermietet werden dürfen. Zu den Berechtigten für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) mit besonderem Wohnbedarf können bspw. Personen mit nachgewiesener Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von 50 und darüber), Personen in Einrichtungen der sozialen Wohnhilfe oder sonstigen Behelfsunterkünften (z.B. Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen), ältere Menschen, die das 65. Lebensjahr überschritten haben und eine unterbelegte Mietwohnung aufgeben, Personen, die unverschuldet ihre Mietwohnung räumen müssen, sowie Leistungsempfangende nach SGB II und SGB XII (Grundsicherung bei Arbeitssuche, im Alter oder bei Erwerbsminderung), die vom JobCenter/Sozialamt eine konkrete Aufforderung zum Umzug in eine "angemessene Wohnung" erhalten haben, gehören.

Seit 2011 wurden in Spandau 1.396 Anträge auf einen WBS mit besonderem Wohnbedarf gestellt. Diese Zahl geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 16.09.2016 (Drucksache 17/19 048) auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 31.08.2016 hervor. Quelle: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-19048.pdf

Gemäß dem Wohnraumversorgungsgesetz Berlin (WoVG Berlin) sind die landeseigenen Wohnungsunternehmen seit dem 01.01.2016 gesetzlich verpflichtet, jährlich 11 Prozent ihrer freiwerdenden Wohnungen an WBS-Inhaber mit besonderem Wohnbedarf zu vermieten.

Darüber hinaus sind die landeseigenen Wohnungsunternehmen im Rahmen des im Jahr 2012 in Kraft getretenen Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten (MB) vertraglich verpflichtet, 50 Prozent der zur Wiedervermietung anstehenden Berliner Mietwohnungen ihres Gesamtwohnungsbestandes innerhalb des S-Bahnrings und 33 Prozent außerhalb des S-Bahnrings an Haushalte zu vermieten, die die Berliner Einkommensgrenze zur Erlangung eines WBS einhalten. Personen mit anerkanntem besonderem Wohnbedarf wurden bzw. werden vordringlich mit Wohnraum versorgt.

Im Zeitraum von September 2012 bis Ende 2015 wurden von den landeseigenen Wohnungsunternehmen 1.096 Wohnungen an Inhaber eines WBS mit besonderem Wohnbedarf vermietet.

Darüber hinaus haben die landeseigenen Wohnungsunternehmen im Rahmen des Geschützten Marktsegmentes (GMS) von 2011 bis 2015 5.172 Wohnungen an Personen, die wohnungslos oder von Obdachlosigkeit bedroht waren, vermietet.

Zur Zeit wird seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt damit gerechnet, dass bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen jährlich berlinweit mindestens 1.500 Wohnungen an Menschen mit einem besonderen Wohnbedarf vermietet werden.

Seit 2011 wurden in Spandau 202 Wohnberechtigungsscheine mit dem besonderen Personenkreis „Rollstuhlfahrer“ beantragt. Dem Senat liegen keine detailierten Informationen vor, wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen in Berlin sowie in den einzelnen Bezirken zur Verfügung stehen.

"Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. empfindet es bereits als skandalös, dass dem Berliner Senat keine detailierten Informationen darüber vorliegen, wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen in Berlin sowie in den einzelnen Bezirken existieren", sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. "Der AMV fordert den Senat auf, sowohl den Bestand, als auch den Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen in Berlin zeitnah zu ermitteln, damit gegebenenfalls bei einer Unterdeckung durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen bedarfsgerecht gehandelt und ausreichend rollstuhlgerechte Wohnungen gebaut werden können", so Piper.

Autor:

Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld

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