Bezirksbaustadtrat Frank Bewig: Nein zu starren Quoten nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung

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Nachlese zum 22. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 19.04.2017 - „Wohnungsbau in Spandau"

Bezirksbaustadtrat Frank Bewig setzt bei Wohnungsbauvorhaben in Spandau auf Einzelfall-Lösung statt starrer Quote.

Am 19.04.2017 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau - Tanzsportzentrum - der 22. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war „Wohnungsbau in Spandau". Die Veranstaltung war mit 22 Verbraucherinnen und Verbrauchern besucht.

Nach der Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden des AMV, Herrn Ass. Marcel Eupen, referierte Herr Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit Frank Bewig (CDU) zu dem Thema „Wohnungsbau in Spandau" und beantwortete danach Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger.

Spandau wird seine Identität behalten

Baustadtrat Frank Bewig informierte umfassend über diverse Neubauvorhaben in Spandau, insbesondere stellte er das Entwicklungsband West (Siemensstadt, Gartenfeld, Wasserstadt Oberhavel, Carossa-Quartier) vor und nahm zur verkehrlichen Erschließung neuer Wohnungsbaustandorte sowie zur Integration in bezirkliche Entwicklungskonzepte Stellung. Er sprach von Veränderungen im Bezirk, wie es sie in den letzten 30 Jahren nicht gegeben habe. Bei allen Veränderungen werde Spandau aber seine Identität behalten, versicherte er. Er könne sich Straßenbahnen in Spandau vorstellen, sofern diese ein eigenes Gleisbett hätten. Kleingartenflächen sollen als grüne Oasen erhalten bleiben.

Nein zu starren Quoten nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung

Baustadtrat Frank Bewig setzt bei Wohnungsbauvorhaben in Spandau beim Abschluss städtebaulicher Verträge auf Einzelfall-Lösungen statt starren Quoten nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung.

Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung gilt laut Senatsbeschluss vom 16.06.2015 grundsätzlich bei allen Wohnungsbauvorhaben, in denen der Abschluss städtebaulicher Verträge zulässig ist, und legt seit dem 01.02.2017 eine Quote von mindestens 30 % für mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen fest. Ab dem 01.02.2017 ist grundsätzlich ein Anteil von 30 % der Geschossfläche für Wohnnutzung als förderfähiger Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu vereinbaren. Für Projekte, für die bis zum 31.01.2017 eine abgestimmte unterzeichnete Grundzustimmung vorliegt, gilt eine Übergangsregelung. Bei diesen Projekten ist weiterhin die bisherige Quote mit 25 % der Wohneinheiten als förderfähiger Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu vereinbaren. Die Übergangsregelung gilt für den Abschluss von städtebaulichen Verträgen bis zum 31.07.2018. Bei allen städtebaulichen Verträgen, die nach diesem Stichtag unterzeichnet werden, ist zwingend die erhöhte Quote anzuwenden.

Dieses Modell, mit dem bei Bebauungsplan-Projekten 30 % der neuen Wohnungen als Sozialwohnungen errichtet werden müssen, wird von Baustadtrat Frank Bewig aus rechtlichen und sozialpolitichen Gründen abgelehnt. „Es sei rechtlich mehr als fragwürdig, Sozialquoten damit zu begründen, dass das Wohnraumangebot in Berlin generell zu knapp sei und die durchschnittlichen Mietpreise aus allgemeinen sozialpolitischen Erwägungen gesenkt werden sollten", sagte Bewig. „Bei Befolgung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung drohten Regress- und Schadensersatzansprüche, da Bauherren sich auf den Standpunkt stellen könnten, es liege eine unzulässige Sonderabgabe vor. Dieses Risiko könne er nicht auf sich nehmen", so Bewig. „Eine starre und pauschale Quote von 30 % sei außerdem nicht bei jedem Bauvorhaben sinnvoll und erhöhe den Druck auf die Innenstadtbezirke. Es dürfe nicht sein, dass Menschen weiter aus der Innenstadt nach Spandau verdrängt werden", argumentierte Bewig. „Ich will keine Anreize schaffen, dass dieser Verdrängungsprozess weiter an Dynamik gewinnt“, sagte Bewig. „Neben Sozialwohnungen müsse es auch ausreichende Angebote für den Mittelstand sowie Eigentumswohnungen geben und zwar auch, um den Verdrängungsprozess nicht weiter zu fördern", äußerte Bewig. „Er setze deshalb auf Einzelfall-Lösungen, um eine sozialverträgliche Mischung zu erreichen. Hierzu sei jeder Sozialraum gesondert zu untersuchen und eine passende Quote zu vereinbaren. Diese könne mal unter und mal über 30 % liegen", so Bewig. „Er werde seine Auffassung zeitnah der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mitteilen", sagte er zum Abschluss.

Der AMV dankt ausdrücklich Herrn Bezirksstadtrat Frank Bewig für seine informativen Ausführungen sowie für seine offenen Worte und ist gespannt, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf den „Spandauer Weg" der Einzelfall-Lösungen bei Wohnungsbauvorhaben reagieren wird.

Vorschau auf den 23. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 17.05.2017

Der 23. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 17.05.2017 statt und widmet sich dem Thema „Was muss die Politik tun, um steigende Mieten zu verhindern?". Referieren wird der Spandauer Bundestagsabgeordnete Kai Wegner (CDU).

Autor:

Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld

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