Die Wohnungs- und Mietenpolitik des Berliner Senats in den Jahren 2017 - 2021
19. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. am 18.01.2017
Thema und Referent
Der 19. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 18.01.2017 um 19:30 Uhr im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau, statt. Andreas Otto, MdA, Bündnis 90/Die Grünen, direkt gewählter Abgeordneter aus Pankow, wird zu dem Thema „Die Wohnungs- und Mietenpolitik des Berliner Senats in den Jahren 2017 - 2021“ referieren und danach Fragen der anwesenden Verbraucherinnen und Verbraucher beantworten. Er leitet den Parlamentsausschuss für Bauen, Wohnen und Mieten und setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Mieten in der Mieterstadt Berlin bezahlbar bleiben, dass es auch Neubauwohnungen für Haushalte mit wenig Geld gibt und dass öffentliche Gebäude energetisch saniert werden.
Rot-rot-grüne Koalition und das Wohnungs- und Mietenproblem
Seit dem 08.12.2016 regiert Rot-Rot-Grün in Berlin. Die Koalition hat ihre Arbeit aufgenommen. Eines der drängendsten Probleme, die es zu lösen gilt, ist der zunehmende Wohnraummangel. Wie sieht die Wohnungs- und Mietenpolitik von Rot-Rot-Grün für die Jahre 2017 bis 2021 in Berlin aus? Bis 2030 könnten in Berlin bis zu vier Millionen Menschen leben. Neuer und vor allem bezahlbarer Wohnraum wird von daher dringend benötigt. Wie aber kann mehr bezahlbarer und angemessener Wohnraum geschaffen und erfolgreich gegen Wohnungslosigkeit und soziale Ausgrenzung vorgegangen werden? Der Referent Andreas Otto wird die Grundlagen der zukünftigen Arbeit des Berliner Senats auf dem Gebiet des Wohnens in den Jahren 2017 - 2021 vorstellen.
Das Wohnungs- und Mietenprogramm
Bis 2021 soll es 55.000 neue Wohnungen im Landesbesitz geben, 30.000 davon durch Neubau. Bis 2024 will Rot-Rot-Grün durch Ankauf und Neubau 400.000 Wohnungen in den landeseigenen Bestand bringen. Bei Neubauvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften soll der Sozialwohnungsanteil bei 50 % liegen. Bisher lag die Quote bei einem Drittel. Die Mieten der landeseigenen Wohnungen dürfen bis 2021 nur noch um maximal 2 % steigen. Wird ein landeseigenes Wohnhaus modernisiert, darf die Wohnungsgesellschaft nicht mehr bis zu 11 % der Modernisierungskosten auf die Mieten umlegen, sondern nur bis zu einer Höhe von maximal 6 %. Außerdem soll der Modernisierungsaufschlag zeitlich befristet werden. Die Koalition verfolgt weiterhin das Konzept der Nachverdichtung.
E I N L A D U N G
19. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 18.01.2017 - Die Wohnungs- und Mietenpolitik des Berliner Senats in den Jahren 2017 - 2021
Wann: 18.01.2017, 19:30 Uhr
Wo: Restaurant 1860 TSV-Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau
Thema: Die Wohnungs- und Mietenpolitik des Berliner Senats in den Jahren 2017 - 2021
Referent: Andreas Otto, MdA, Bündnis 90/Die Grünen
Der AMV freut sich auf zahlreiches Erscheinen interessierter Verbraucherinnen und Verbraucher!
Die Teilnahme ist - wie immer - kostenlos!
Autor:Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.