Sozialwohnungen in Spandau
Keine neuen Sozialwohnungen in Spandau im Zeitraum Januar 2014 bis April 2018

In Spandau ist im Zeitraum von Januar 2014 bis April 2018 keine neue Sozialwohnung fertiggestellt worden.

Berlinweit 948 neue Sozialwohnungen

Nach Auskunft von Bau-Staatssekretär Sebastian Scheel (Linke) vom 09.05.2018 sind bisher in Berlin 948 geförderte Wohnungen über das „Modell der kooperativen Baulandentwicklung" entstanden. Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung gilt seit dem 28.08.2014. Mit 267 wurden die meisten Sozialwohnungen in Treptow-Köpenick und mit 23 die wenigsten in Steglitz-Zehlendorf errichtet. In Charlottenburg-Wilmersdorf und in Spandau wurden im maßgeblichen Zeitraum überhaupt keine neuen Sozialwohnungen fertiggestellt. Alle 948 neuen geförderten Einheiten wurden durch die sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften gebaut. Bei privaten Bauvorhaben entstanden keine neuen Sozialwohnungen.

Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung

Mit dem „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ gelten seit 2014 einheitliche Leitlinien für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Land Berlin. Das Land Berlin beteiligt damit bei Bebauungsplanverfahren, mit denen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsneubau geschaffen werden, die Vorhabenträger an den Folgekosten des Vorhabens. Das gilt insbesondere für die Herstellung der sozialen und technischen Infrastruktur – beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, die Erschließung oder Anlage von Grünflächen. Darüber hinaus wird mit den Vorhabenträgern die Realisierung von preiswertem Wohnraum vereinbart, indem ein Anteil mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum vertraglich gesichert wird.

30 Prozent Sozialwohnungen

Ab dem 01.02.2017 ist grundsätzlich ein Anteil von 30 Prozent der Geschossfläche für Wohnnutzung als förderfähiger Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu vereinbaren. Für Projekte, für die bis zum 31.01.2017 eine abgestimmte unterzeichnete Grundzustimmung vorliegt, gilt eine Übergangsregelung. Bei diesen Projekten ist weiterhin die bisherige Quote mit 25 Prozent der Wohneinheiten als förderfähiger Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu vereinbaren. Die Übergangsregelung gilt für den Abschluss von städtebaulichen Verträgen bis zum 31.07.2018. Bei allen städtebaulichen Verträgen, die nach diesem Stichtag unterzeichnet werden, ist zwingend die erhöhte Quote anzuwenden.

Das „Berliner Modell" gilt laut Senatsbeschluss vom 16.06.2015 grundsätzlich bei allen Wohnungsbauvorhaben, in denen der Abschluss städtebaulicher Verträge zulässig ist.

35.764 Wohnungen aus der Belegungsbindung gefallen

Die Anzahl der Wohnungen, für die seit dem 01.01.2014 die Belegungsbindung entfallen ist, beträgt für Berlin insgesamt 35.764 und für Spandau 5.791 Wohnungen. Mit 7.885 Wohnungen verlor Neukölln die meisten Sozialwohnungen, gefolgt von Spandau und Tempelhof-Schöneberg (5.160).

32.891 neue Wohnungen ohne Belegungsbindung

Die Anzahl der Wohnungen, die ohne Belegungsbindung in den Jahren 2014 bis 2016 dem Wohnungsmarkt zugeführt werden konnten, lag für Berlin insgesamt bei 32.891 Wohnungen. Für 2017 liegen noch keine Zahlen vor.

Die meisten neuen Wohnungen wurden in Pankow (5.732) errichtet, gefolgt von Treptow-Köpenick (5.585) und Mitte (4.424). An letzter Stelle liegt Spandau mit 869 neuen Wohnungen.

Autor:

Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld

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