Kooperationsvereinbarung zum barrierearmen Bad
In Berlin haben die sechs kommunalen Wohnungsunternehmen degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, STADT UND LAND und WBM mit Unterstützung des BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. eine Vereinbarung mit der AOK Nordost unterschrieben, um gemeinsam ältere oder mobilitätseingeschränkte Mieter zu unterstützen, die ein barrierearmes Badezimmer benötigen (Quelle: https://bbu.de/nachricht/41143).
Die Instandhaltung der Einbauten mit Zuschuss von der AOK Nordost liegt bei Anwendung der Vereinbarung künftig beim Wohnungsunternehmen. Die Umbauten können in der Wohnung verbleiben. Auf diese Weise wird das Gesamtportfolio barrierearmer Wohnungen im Bestand der landeseigenen Wohnungsgesellschaften nachhaltig erweitert.
Neben dem barrierefreien Zugang ins Wohnhaus und innerhalb der Wohnung ist ein wesentlicher Baustein für das lange Leben in den eigenen vier Wänden das barrierearme Bad. Schon seit Jahren unterstützen die Pflegekassen derartige Umbauarbeiten finanziell. Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes I im Januar 2015 wurde dieser Beitrag noch erhöht. So können Mieterinnen und Mieter mit einer Pflegestufe von ihrer Pflegekasse einen individuellen Zuschuss in Höhe bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen erhalten. Hier setzt die bundesweit einmalige Vereinbarung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit der AOK Nordost an. Wer die Förderung für ein barrierearmes Bad beantragt und den Umbau nach den Standards gefördert bekommt, muss sich im Fall eines Auszugs um den Rückbau nicht mehr kümmern. Weiterer Vorteil: Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften übernehmen für die nachfolgende Instandhaltung die volle Verantwortung. Der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen wird die weitere Umsetzung beratend begleiten.
Voraussetzung für die Förderung der Umbauten ist eine nachgewiesene Erleichterung der häuslichen Pflege. Die altersgerechte Wohnungsanpassung kann zum Beispiel die Beseitigung von Stufen und Schwellen, den Einbau eines Lifts, die Installation einer Gegensprechanlage, die Verbreiterung der Badezimmertür, die Installation einer bodengleichen Dusche und die bessere Erreichbarkeit von Bedienelementen auch im Sitzen beinhalten. Im Interesse der Mieter streben die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen und die AOK Nordost unter Wahrung der individualrechtlichen Rahmenbedingungen eine einfache Antragsabwicklung an: Umfassende mustergültige Prozessabläufe, Standardlösung für die Umbauten, Infoblätter für Interessierte, Arbeitshilfen für die Beauftragung und Abrechnung der Maßnahmen sowie Kostenbenchmarks für die verschiedenen Umbauszenarien ermöglichen eine ressortübergreifende Zusammenarbeit. Beide Seiten sichern eine schnellstmögliche Bearbeitung aller Anträge zu, um bauliche Anpassungen in den Wohnungen standardisiert, unkompliziert, kostengünstig und zügig umzusetzen.
Damit erhalten Mieterinnen und Mieter mit Pflegebedürftigkeit, die bei der AOK Nordost versichert sind, schnelle Unterstützung für ihren Wunsch nach einem selbstbestimmten und sicheren Wohnen in den eigenen vier Wänden. Der Anteil barrierearmer und barrierefreier Wohnungen kann damit nachhaltig erhöht werden, was die Versorgungssituation der Betroffenen und deren Verbleib in der eigenen Wohnung sichert.
Autor:Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld |
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