Mietpreisbremse - Offener Brief an Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley
Bundesjustizministerin will Mietpreisbremse verschärfen
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley, hat sich am 25.03.2018 in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin" dahingehend geäußert, dass sie die Mietpreisbremse verschärfen will. „Ich habe vor, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause vorzulegen", sagte Barley.
Mieten in Ballungsräumen als Problem
Die Höhe der Mieten in Ballungsräumen und Universitätsstädten sei ein Riesenproblem. Viele Familien müssten ein Drittel ihres Einkommens oder mehr für Mieten aufwenden. Notwendig sei daher ein Bündel von Maßnahmen. Eine davon sei die Verschärfung der Mietpreisbremse. So sollten Vermieter gezwungen werden, Auskunft über die Vormiete zu geben. Wenn sich herausstelle, dass die Miete zu hoch sei, solle Geld zurückgefordert werden können.
AMV begrüßt Gesetzesvorhaben zur Verschärfung der Mietpreisbremse
„Der AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt es ausdrücklich, dass Frau Justizministerin Katarina Barley noch vor der Sommerpause einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse vorlegen will", sagte der 2. Vorsitzende des AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Assessor Marcel Eupen. „Vermieterinnen und Vermieter müssen verpflichtet werden, bereits zu Mietbeginn von sich aus über die Miete des Vormieters zu informieren und nicht erst auf Verlangen der Mieterinnen und Mieter. Des Weiteren müssen die Mieterinnen und Mieter einen Rückforderungsanspruch wegen überzahlter Miete bereits ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns haben. Nur bei einer Abschaffung der Ausnahmen kann es in Zukunft zu einer wirksamen Mietpreisbegrenzung kommen", kommentierte Eupen. „Die Mietpreisbremse gehört verbessert und verschärft, dann wird sie auch Erfolg haben", schließt Eupen.
Offener Brief des AMV
Der AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. hat sich am heutigen Tage per E-Mail mit einem Offenen Brief an Frau Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, gewandt und diese aufgefordert, ihren Worten Taten folgen zu lassen und für eine Verbesserung der Mietpreisbremse im Interesse der Mieterinnen und Mieter zu kämpfen und diese zu verschärfen. Den Offenen Brief finden Sie nachstehend:
Offener Brief
Vorab per E-Mail: poststelle@bmjv.bund.de
Vorab per E-Mail: katarina.barley@bundestag.de
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
z. Hd. Frau Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Dr. Katarina Barley
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Mietpreisbremse beibehalten, Mietpreisbremse verbessern, Mietpreisbremse verschärfen
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Barley,
mit Freude haben wir am gestrigen Sonntag (25.03.2018) Ihr Interview in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin" zur Kenntnis genommen, dass Sie die Mietpreisbremse verschärfen und noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen wollen.
Für die Mieterinnen und Mieter in den Ballungsgebieten ist die Mietpreisbremse von existenzieller Bedeutung. Bereits jetzt wissen viele Mieterinnen und Mieter kaum, wie sie ihre Miete bezahlen sollen.
Bei der Online-Petition "Mietpreisbremse verschärfen" auf Change.org (change.org/mietpreisbremse) haben bereits knapp 40.000 Mieterinnen und Mieter für eine Verschärfung der Mietpreisbremse unterschrieben, was eindeutig belegt, wie sehr die Problematik den Mieterinnen und Mietern am Herzen liegt.
Unsere Forderungen lauten:
1. Auskunftspflicht für Vermieter
Vermieter müssen in Zukunft gesetzlich verpflichtet sein, vor Beginn eines Mietverhältnisses Auskunft zu erteilen, wie hoch die Miete des Vormieters war.
2. Erweiterter Rückzahlungsanspruch für Mieter
Unter Verletzung der Mietpreisbremse verlangte Mieten müssen von Anbeginn des Mietverhältnisses an erstattet werden.
3. Abschaffung der Ausnahmen bei der Mietpreisbremse
Die Ausnahmetatbestände der gesetzeswidrigen Vormieten, der umfassenden Modernisierung, der möblierten Wohnungen sowie der Wiedervermietung von Neubauwohnungen müssen ersatzlos abgeschafft werden.
4. Einführung von Sanktionen
Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse muss als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld sanktioniert werden.
5. Stärkung der Rechtssicherheit von Mietspiegeln
Die Bundesregierung muss von ihrer Ermächtigung in § 558c BGB Gebrauch machen und durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln erlassen.
6. Erweiterung des Bezugszeitraums
Der Bezugszeitraum des § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB muss von vier auf zehn Jahre verlängert werden.
Nur eine abschreckende Mietpreisbremse motiviert zur Einhaltung und führt damit zu einem langsameren Mietenanstieg.
Bitte kämpfen Sie für eine Beibehaltung, eine Verbesserung und eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Die Mieterinnen und Mieter bauen auf Sie. Bitte enttäuschen Sie sie nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ass. Marcel Eupen, 2. Vorsitzender des AMV
Autor:Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld |
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