Unberechtigte Umlage von Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge auf Mieter im Falkenhagener Feld
Fehler oder Absicht, das ist hier die Frage. Die Deutsche Wohnen belastet diverse Mieter im Falkenhagener Feld mit Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge, die überhaupt keinen Sicherheitsdienst/Concierge haben!
Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge in Betriebskostenabrechnung für 2016
Die Deutsche Wohnen Management GmbH hat mit ihrer Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016, die die Mieterinnen und Mieter im November 2017 erhielten, erstmalig Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge auf 1.234 Mieterinnen und Mieter umgelegt, und zwar in Höhe von 43.680,84 €. Betroffen sind die Mieterinnen und Mieter in den Objekten Böhmerwaldweg 1 - 11, Elmweg 1 - 9 ungerade, Frankenwaldstraße 2 - 12 gerade, Hainleiteweg 1 - 11, Hainleiteweg 13, Kellerwaldweg 1 - 10, Kellerwaldweg 12, Knüllweg 1 - 10, Steigerwaldstraße 1 - 19 ungerade, Westerwaldstraße 1, Westerwaldstraße 4 - 12 gerade sowie Westerwaldstraße 22. Bis auf das Objekt Westerwaldstraße 1 gibt es in den übrigen Häusern keinen Sicherheitsdienst/Concierge, so dass diese zu Unrecht mit Kosten belastet worden sind.
Kosten von 43.680,84 €
Pro m²-Wohnfläche werden von der Deutsche Wohnen 0,52 € (43.680,84 € Gesamtkosten : 83.948,46 m² Wohnfläche = 0,52 €/m²) auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt, so dass sich bei einer 50 m²-Wohnung jährliche Kosten in Höhe von 26,02 €, bei einer 75 m²-Wohnung jährliche Kosten in Höhe von 39,03 € und bei einer 100 m²-Wohnung jährliche Kosten in Höhe von 52,03 € ergeben, die nicht auf die Mieterinnen und Mieter der Objekte Böhmerwaldweg 1 - 11, Elmweg 1 - 9 ungerade, Frankenwaldstraße 2 - 12 gerade, Hainleiteweg 1 - 11, Hainleiteweg 13, Kellerwaldweg 1 - 10, Kellerwaldweg 12, Knüllweg 1 - 10, Steigerwaldstraße 1 - 19 ungerade, Westerwaldstraße 4 - 12 gerade sowie Westerwaldstraße 22 hätten umgelegt werden dürfen, da diese Objekte nicht über einen Sicherheitsdienst/Concierge verfügen. Nur das Objekt Westerwaldstraße 1 hat einen Sicherheitsdienst/Concierge.
Rechtliche Situation im Objekt Westerwaldstraße 1
Auch die Mieterinnen und Mieter des Objektes Westerwaldstraße 1 hätten nach hiesiger Rechtsauffassung nicht mit den Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge belastet werden dürfen, da ein Sicherheitsdienst/Concierge aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort nicht erforderlich ist (vgl. BGH - VIII ZR 78/04, Beschluss vom 05.04.2005). Weder die Größe des Wohnhauses, noch die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, noch ein Bedürfnis der Mieter nach gesteigerter Sicherheit erfordern vorliegend einen Sicherheitsdienst/Concierge.
Kommentar des AMV
Der AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert die Deutsche Wohnen auf, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 unverzüglich zu überprüfen, diese hinsichtlich der Position Sicherheitsdienst/Concierge zu korrigieren und den betroffenen Mieterinnen und Mietern auf den Mieterkonten eine Gutschrift zu erteilen. Unabhängig von unserer öffentlichen Aufforderung sollten die Mieterinnen und Mieter sich sofort schriftlich an die Deutsche Wohnen wenden und den Betrag für Sicherheitsdienst/Concierge unter Fristsetzung zurückfordern. Sollte sich die Deutsche Wohnen weigern, sollten sich die Mieterinnen und Mieter an einen Mieterverein oder an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden, damit ihre Forderung durchgesetzt wird.
Autor:Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld |
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