Vermieter aufgepasst: Mieter wehren sich gegen überhöhte Mieten!

Amtsgericht Neukölln - 11 C 414/15, Urteil vom 08.09.2016: Weiteres Urteil zur „Mietpreisbremse“!

Neben dem Amtsgericht Lichtenberg (AG Lichtenberg - 2 C 202/16, Urteil vom 28.09.2016) hat sich auch das Amtsgericht Neukölln mit der Verordnung über die sogenannte Mietpreisbremse auseinandergesetzt und ebenfalls zugunsten des Mieters entschieden: "Vorliegend werde gegen § 556 d Abs. 1 BGB in Verbindung mit der Mietenbegrenzungsverordnung verstoßen. Um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, sei der Mietspiegel 2015 als Schätzungsgrundlage heranzuziehen. Nach dem maßgeblichen Feld G 1 und unter Berücksichtigung der unstreitigen Zu- und Abschläge betrage die ortsübliche Vergleichsmiete 6,00 EUR/m². Auf die von der Vermieterin benannten 23 Vergleichswohnungen komme es nicht an. Zulässig sei inklusive des Zuschlags von zehn Prozent mithin nur eine Höchstmiete von 6,60 EUR/m², d.h. insgesamt von 503,91 EUR netto kalt. Die Differenz von je 221,09 EUR für die Monate August bis Dezember 2015 müsse die Vermieterin daher an den Mieter zurückzahlen." Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da die Vermieterseite Berufung beim Landgericht Berlin (65 S 424/16) eingelegt hat. Quelle:www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.526191.php

"Der AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. ist über die Entscheidung in zweifacher Hinsicht mehr als erfreut", sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. "Zum einen ist der Mietspiegel 2015 vom Gericht als Schätzungsgrundlage anerkannt worden, und zum anderen ist auf seiner Basis die zulässige Nettokaltmiete unter Anwendung des § 556 d Abs. 1 BGB in Verbindung mit der Mietenbegrenzungsverordnung nach unten korrigiert worden", so Piper. "Da es aller Voraussicht nach in dieser Sache zu einer Berufungsentscheidung durch das Landgericht Berlin kommen wird, wird bald die Rechtsauffassung des Landgerichts Berlin feststehen mit der Folge, dass es zu mehr Rechtssicherheit für die Berliner Mieterinnen und Mieter kommen wird", meint Piper. "Vermieter sollten in Zukunft auf der Hut sein und von überhöhten Mieten Abstand nehmen: Die Mieter fangen an, sich zu wehren und das ist gut so", schließt Piper.

Autor:

Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld

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