Asbestgefahr in Spandauer Wohnungen nicht einfach hinnehmen!
Die Spandauer Piraten brachten am 20.12.2015 den Antrag "Asbestgefahr in Spandauer Wohnungen nicht einfach hinnehmen!" in die BVV Spandau ein.
Der Antrag lautet wie folgt: "Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt Spandau wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Berliner Stellen und insbesondere dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird
1. für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die über 8.000 in ihrem Eigentum stehenden Spandauer Wohnungen zu sanieren, die unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial erstellt wurden;
2. für den Aufbau eines für jeden Bürger einsehbaren Asbest-Abfrageregisters, aus dem ersichtlich ist, welche Spandauer Wohnung unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial errichtet wurde."
Der Antrag wurde von der BVV Spandau am 27.01.2016 in den Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen unter Mitberatung des Ausschusses für Bauen und Verkehr überwiesen.
Die Mitlieder des Ausschusses für Bauen und Verkehr kamen am 16.01.2016 einstimmig überein, dem Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen zu empfehlen, den Antrag anzunehmen. (http://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/___tmp/tmp/45081036797118516/797118516/00107306/06-Anlagen/02/MitberatungBuVfuerZSWDS1713.pdf)
Der Ausschuss Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen beschloss den Antrag am 04.04.2016 ohne Änderungen einstimmig. (http://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/___tmp/tmp/45081036797118516/797118516/00107306/06-Anlagen/03/2_Version_vom_05_04_2016.pdf)
Nun bleibt die Entscheidung der BVV Spandau abzuwarten. Es ist zu hoffen, dass der Antrag angenommen wird.
Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist anerkannt, dass bei hoher Freisetzungswahrscheinlichkeit von Asbestfasern durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.
Autor:Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld |
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