Mietenpolitik
„Berliner Wohngeld“ der CDU
Am 26.09.2021 finden die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag und zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt.
Berlin ist eine klassische Mieterstadt. Mit 85 % Mieteranteil nimmt Berlin eine Sonderstellung in Deutschland ein. Es herrscht seit geraumer Zeit Wohnungsknappheit. Die Mieten in Berlin sind in den letzten Jahren rasant gestiegen.
Die kommenden Wahlen könnten folglich zu einer „Dach-über-dem-Kopf-Abstimmung" werden. Die Angst vor der Unbezahlbarkeit der eigenen Wohnung nimmt stetig zu.
Wie sieht das aktuelle Programm der Parteien in der Wohnungs-, Mieten- und Stadtentwicklungspolitik aus? Welche Ideen und Lösungsansätze sollen nach den Wahlen umgesetzt werden, um bezahlbaren Wohnraum für die Berlinerinnen und Berliner zu schaffen?
Der AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. wird bis zu den Wahlen in lockerem zeitlichen Abstand Vorhaben der einzelnen Parteien vorstellen. Den Beginn macht das „Berliner Wohngeld“ der CDU Berlin:
„Berliner Wohngeld“ der CDU Berlin
In dem Masterplan Wohnen der CDU Berlin aus Oktober 2018 heißt es:
„Berliner Wohngeld“ –Subjekt-statt Objektförderung für die Mitte unserer Gesellschaft
„Die CDU Berlin wird die bestehende Neubauförderung um ein neues Fördermodell für Mieterinnen und Mieter mit mittleren Einkommen ergänzen. Bereits seit über 50 Jahren werden die Wohnkosten von Mieterinnen und Mietern mit geringem Einkommen mit dem Wohngeld bezuschusst. Diese Leistung unseres Sozialstaats hat sich bewährt, sie ist für Geringverdiener unverzichtbar. Wir begrüßen, dass die unionsgeführte Bundesregierung Reichweite und Leistungsniveau des Wohngeldes erhöhen will. Aufgrund der Bau-Verhinderungspolitik des rot-rot-grünen Senats und der Wohnungsknappheit stehen nun jedoch auch immer mehr Durchschnittsverdiener in unserer Stadt vor dem Problem, die Kosten für ihre Wohnung aus eigener Kraft zu tragen. Die CDU Berlin hält es angesichts dieser angespannten Marktsituation daher für geboten, auch Haushalte mit mittlerem Einkommen direkt zu unterstützen. Zukünftig sollen alle Haushalte mit mittlerem Einkommen einen laufenden Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten–ganz gleich, ob die Mietwohnung bei einer Genossenschaft, öffentlichen Gesellschaft oder einem privaten Eigentümer gemietet wird. Wir wollen Menschen aus der Mitte der Gesellschaft auch zukünftig ermöglichen, in allen Stadtteilen in bezahlbaren Mietwohnungen leben zu können.
Gleichzeitig wird das „Berliner Wohngeld“ den Mietwohnungsneubau in diesem Preissegment erheblich ankurbeln. Die Fördersystematik ist einfach erklärt: Bis zu einem bestimmten Einkommen werden Mieter durch ein „Berliner Wohngeld“ unterstützt -unter der Voraussetzung, dass die Nettokaltmiete ihrer Wohnung 8 Euro überschreitet und weniger als 13 Euro beträgt. Außerdem gilt abhängig von der Haushaltsgröße ein bestimmtes Limit für die Wohnfläche. Die Einkommensgrenzen für den Bezug des neuen „Berliner Wohngelds“ liegen ca. ein Drittel oberhalb der heutigen Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld. Damit kommt diese Förderung auch in der Mitte der Bevölkerung an. Andere Förderungen werden angerechnet, die Voraussetzungen für den Bezug des „Berliner Wohngelds“ werden alle zwei Jahre überprüft. Mit dem „Berliner Wohngeld“ erhalten die Bezieher mittlerer Einkommen endlich eine wirksame und zielgerichtete Unterstützung. Denn sie sind es, die bisher am stärksten unter der einseitigen Wohnungspolitik und den von Rot-Rot-Grün in die Höhe getriebenen Mieten zu leiden haben. Das „Berliner Wohngeld“ passt gut in eine Zeit, in der zu wenige neue Wohnungen gebaut werden und die Nachfrage deutlich das Angebot übersteigt."
Autor:Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld |
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