Erste Gewobag-Mieterratswahl
Nach dem Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – „WoVG Bln“) ist nach Artikel 2 §§ 6 und 7 die Errichtung von Mieterräten bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins zwingend vorgeschrieben.
Bei der Gewobag fand im September die 1. Mieterratswahl statt. Stichtag der Stimmabgabe war der 08.09.2016. In Spandau (Wahlbezirk 3) waren 6.642 Mieterinnen und Mieter stimmberechtigt. Es wurden 927 Stimmen abgegeben. Die Wahlbeteiligung lag bei 13,96 %. Gewählt wurde der 52-jährige Bernd Heßlein, beruflich tätig im Behinderten-Sonderfahrdienst und ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Potsdam im Schwerbehindertenrecht. Er ist nunmehr bis 2019 einer von neun Mieterräten der Gewobag und vertritt die Interessen der Spandauer Mieterinnen und Mieter gegenüber der Vermieterseite.
Die mit dem Berliner Wohnraumversorgungsgesetz neu eingeführten Mieterräte sollen die gemeinsamen Interessenlagen der Mieterinnen und Mieter gegenüber den landeseigenen Wohnungsunternehmen wahrnehmen. Sie bündeln und systematisieren Anregungen und Kritiken der Mieterinnen und Mieter sowie die durch die Mieterbeiräte gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen. Die daraus abgeleiteten Anregungen und Vorschläge vertreten sie gegenüber dem Unternehmen mit dem Ziel, zum Interessenausgleich beizutragen.
Der Mieterrat befasst sich mit den Unternehmensplanungen bei Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen sowie mit der Quartiersentwicklung und den Gemeinschaftseinrichtungen und nimmt gegenüber der Unternehmensleitung hierzu Stellung. Er hat die Mieterinnen und Mieter des landeseigenen Wohnungsunternehmens in geeigneter Weise über seine Beschlüsse zu informieren. Hierzu führt er in regelmäßigen Abständen Beratungen und Sprechstunden durch. Die Termine sind den Mieterinnen und Mietern durch Aushang bekannt zu geben. Jede Mieterin und jeder Mieter des landeseigenen Wohnungsunternehmens hat das Recht, vom Mieterrat angehört zu werden.
Bei der Gewobag erhält ein Mieterrat für seine Tätigkeit eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 € pro Jahr.
Autor:Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld |
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