Erste Sofortmaßnahme umgesetzt - Planmäßige Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau werden zum 01.04.2017 ausgesetzt
Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, hat die Investitionsbank Berlin (IBB) als zuständige Förderbank beauftragt, die im Sozialen Wohnungsbau zum 01.04. jährlich erfolgende Erhöhung der förderrechtlich zulässigen Mieten um 0,1278 €/m² Wohnfläche/monatlich in 2017 für ein Jahr auszusetzen (Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1701/nachricht6292.html). Den Eigentümerinnen und Eigentümern der Sozialmietwohnungen wird zum Ausgleich für die Begrenzung der Mietentwicklung – je nach bisherigem Förderverlauf – ein entsprechender Zuschuss oder die Reduzierung der Zins-/Tilgungsverpflichtungen für zu bedienende Förderdarlehen angeboten.
„Bedenkt man, dass die Mieten im Sozialen Wohnungsbau in Berlin mit durchschnittlich 6,11 € je m² kalt (Stand: Dezember 2015) deutlich über den Mieten des freien Marktes in Höhe von 5,84 € laut Berliner Mietspiegel 2015 liegen und sich erst zum 01.01.2017 die Ansätze für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten um 1,89 % erhöht haben, so ist die Aussetzung der Mieterhöhung zum 01.04.2017 mehr als zu begrüßen", sagte der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. „Sie ist als Sofortmaßnahme der erste Schritt in die richtige Richtung", meint Piper. „Wichtig ist nunmehr, dass die beschlossene Reform der Mieten im Sozialen Wohnungsbau noch in diesem Jahr kommt, damit die Mieten bis auf 5,75 €/m²/monatlich gesenkt, mittels einer sozialen Richtsatzmiete nach den Einkommen der Mieter*innen gestaffelt sowie das System von einer Nettokalt- auf eine Bruttowarmmiete umgestellt werden kann und so die Situation von Haushalten mit geringem Einkommen verbessert wird", fordert Piper.
Autor:Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld |
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