Neue Empirica-Studie für Berlin: 48 bis 62 % der Wohnungsangebote verstoßen gegen die Mietpreisbremse

Nach der Mietpreisbremse darf die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses bei Wiedervermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Mit der Mietpreisbremse soll der Anstieg von Wiedervermietungsmieten auf angespannten Wohnungsmärkten eingedämmt werden.

Neue Empirica-Studie

Eine neue Empirica-Studie für Berlin, die erstmalig einen empirischen Paneldatensatz einschließlich der Vormieten verwendet, um die legale Miete zu ermitteln, und damit die Mietpreisbremse unter Berücksichtigung von Vormieten evaluiert hat, kommt zu dem Ergebnis, dass die Angebotsmieten in 81 % der untersuchten Fälle mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel lagen. Bei Abzug der Fälle, in denen Vermieter wegen einer entsprechend hohen Vormiete legal eine höhere Miete fordern durften, waren es noch 62 % der Angebote, die potenziell gegen die Mietpreisbremse verstoßen. Bei Abzug aller Inserate, bei denen die Wohnungen als "renoviert" oder "saniert" angeboten wurden, verblieben noch 48 %. Bei diesen gab es keine Hinweise, dass die höhere Miete durch eine entsprechend höherwertige Ausstattung oder einen besseren Zustand gerechtfertigt war. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Verletzungsquote der Mietpreisbremse daher zwischen 48 % als Untergrenze und 62 % als Obergrenze liege. Näheres unter https://www.empirica-institut.de/nc/nachrichten/details/nachricht/notizen-zur-mietpreisbremse/

Kommentar des AMV

„Für den AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. steht fest, dass die Mietpreisbremse in ihrer bestehenden Form gescheitert ist", sagte der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. „Sie funktioniert nicht. Sie ist vom Bundesgesetzgeber völlig unzureichend und misslungen gestaltet worden. Die Wiedervermietungsmieten steigen trotz Mietpreisbremse ungebremst weiter. Das Wohnen zu bezahlbaren Mieten ist in vielen Städten bedroht. Die Mietpreisbremse bremst nicht. Alle bisherigen Studien belegen, dass viele Vermieter sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten. Hinzu kommt, dass Mieter mit den komplizierten und intransparenten gesetzlichen Regelungen überfordert sind", ergänzte Piper.

„Erstaunlich ist, dass Im Wahlkampf die Mietpreisbremse dennoch bisher kein großes Thema ist", zeigt sich Piper verwundert. „Dabei ist eine Eindämmung des Anstiegs von Wiedervermietungsmieten auf angespannten Wohnungsmärkten vorerst nicht in Sicht. Die Folgen für die Mieterinnen und Mieter sind beunruhigend", meint Piper. „Es muss unverzüglich durch den Bundesgesetzgeber gegengesteuert werden. Er darf nicht weiter tatenlos zusehen, wie die Mietpreisbremse von Vermietern im großen Stil ignoriert und verletzt wird und die Mieterinnen und Mieter auf den angespannten Wohnungsmärkten vor ungesetzlichen Mieten kaum geschützt sind. Die Mietpreisbremse muss im Interesse der Mieterinnen und Mieter verschärft werden", fordert Piper. „Nur eine abschreckende Mietpreisbremse motiviert zur Einhaltung und führt damit zu einem langsameren Mietenanstieg", sagte Piper.

Forderung des AMV - Verschärfung der Mietpreisbremse

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert die Verschärfung der Mietpreisbremse und hat hierzu eine Online-Petition "Mietpreisbremse verschärfen" (https://www.change.org/p/mietpreisbremse-versch%C3%A4rfen-spdbt-cducsubt-gruenebundestag-linksfraktion-fdp-fraktion) gestartet, die inzwischen die 38.000er-Marke „geknackt" hat. Der AMV fordert:

1. Die Angabe der Vormiete muss für Vermieter gesetzlich verpflichtend sein.

2. Zu hoch angesetzte Mieten müssen vom Vermieter von Anfang an erstattet werden.

3. Ausnahmen von der Mietpreisbremse nach Sanierung oder durch Möblierung müssen abgeschafft werden.

4. Es muss Geldstrafen für Vermieter geben, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen.

Autor:

Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld

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