Soziale Wohnraumförderung muss beibehalten werden

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Nachlese zum 24. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 21.06.2017 - „Das wohnungs- und mietenpolitische Programm der SPD zur Wahl zum 19. Deutschen Bundestag"

MdB Swen Schulz (SPD) setzt sich für eine Beibehaltung der Sozialen Wohnraumförderung über 2019 hinaus ein.

Am 21.06.2017 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau - Tanzsportzentrum - der 24. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war „Das wohnungs- und mietenpolitische Programm der SPD zur Wahl zum 19. Deutschen Bundestag".

Nach der Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden des AMV, Herrn Ass. Marcel Eupen, referierte Herr MdB Swen Schulz zu dem Thema „Das wohnungs- und mietenpolitische Programm der SPD zur Wahl zum 19. Deutschen Bundestag" und beantwortete danach Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger.

Soziale Wohnraumförderung

Der soziale Wohnungsbau wurde bereits in den fünfziger Jahren in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Im Jahr 2002 wurde der soziale Wohnungsbau mit dem Wohnraumförderungsgesetz reformiert und zur sozialen Wohnraumförderung weiterentwickelt. Seit 2007 ist die Wohnungsbauförderung vollständig auf die Länder übergegangen. Aber der Bund leistet Kompensationszahlungen, die in den Jahren 2007 bis 2014 jährlich 518,2 Millionen Euro betrugen, ab 2015 waren es gut eine Milliarde und seit 2017 1,5 Milliarden €. Diese Kompensationszahlungen sind von den Ländern für investive Zwecke der Wohnraumförderung zweckgebunden einzusetzen. Nach 2019 sind keine weiteren Zahlungen vorgesehen.

MdB Swen Schulz setzt sich für eine Beibehaltung der Sozialen Wohnraumförderung über 2019 hinaus ein und ist dagegen, dass der Wohnungsbau von Ende 2019 an komplett zur Ländersache wird. „Ohne soziale Wohnraumförderung des Bundes droht eine weitere Verknappung von bedarfsgerechten, bezahlbaren, barrierefreien und energetisch sanierten Wohnungen", warnt Swen Schulz und fordert die Fortführung der sozialen Wohnraumförderung des Bundes über 2019 hinaus.

Mietpreisbremse

„Die Mietpreisbremse, die die SPD im Bundestagswahlkampf 2013 gefordert und in der großen Koalition auf den Weg gebracht hat, weist Konstruktionsfehler auf und ist von daher zu verschärfen", sagte Swen Schulz. "Mit unserem Koalitionspartner war das leider nicht zu machen." Er fordert eine Auskunftspflicht der Vermieter. „Durch eine Auskunftspflicht der Vermieter werde eine größere Transparenz der Vormiete geschaffen und die Stellung der Mieter gestärkt", so Swen Schulz. „Stellt sich heraus, dass der Vermieter für seine Wohnung mehr verlangt habe, als nach der Mietpreisbremse erlaubt, sollen die Mieterinnen und Mieter in Zukunft die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen dürfen“, fordert Swen Schulz.

Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird dabei gebildet aus den üblichen Entgelten, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart wurden.

„Der Vergleichszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete soll sich künftig auf 8 Jahre statt bisher auf 4 Jahre erstrecken. Dann fließen in die Vergleichsmiete alle Vertragsabschlüsse und Mieterhöhungen der letzten 8 Jahre ein und es können damit stärker Altverträge Berücksichtigung finden", schlägt Swen Schulz vor.

Mieterhöhungen nach Modernisierungen

Swen Schulz will die zulässige Mieterhöhung nach einer Modernisierung stärker begrenzen. Die Umlagefähigkeit der Kosten sämtlicher Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete solle von 11 Prozent auf 8 Prozent gesenkt werden und eine Kappungsgrenze von 3 €/m² eingeführt werden.

Verhinderung von Bodenspekulationen mit öffentlichen Flächen

Swen Schulz setzt sich für eine Änderung der Liegenschaftspolitik des Bundes ein. „Bisher gilt der Grundsatz, dass öffentliche Flächen an den Meistbietenden veräußert werden. In Zukunft muss beim Verkauf öffentlicher Grundstücke stärker berücksichtigt werden, ob dort bezahlbare Wohnungen gebaut werden können. Wenn ja, sollte ein Verkauf nicht nach dem Höchstwert sondern nach dem Verkehrswert erfolgen", fordert Swen Schulz. „Nur so können sozialschädliche Bodenspekulationen mit öffentlichen Flächen verhindert werden", meint Swen Schulz.

Der AMV dankt ausdrücklich Herrn MdB Swen Schulz für seinen offenen, kritischen und beherzten Vortrag, der bei den anwesenden Verbraucherinnen und Verbrauchern sehr gut ankam.

Vorschau auf den 25. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 20.09.2017

Der 25. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 20.09.2017 statt und widmet sich dem Thema „Meine Rechte als Patient". Referieren wird die Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht sowie Ärztin Dr. med. Britta Konradt.

Autor:

Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld

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